Rieser Nachrichten

Wenn der Rückruf teuer wird

Betrug Geschäftem­acher locken mit einem kurzen Anklingeln auf dem Handy. Was hinter der Masche steckt und wie die Bundesnetz­agentur jetzt dagegen vorgehen will

- VON HANS PETER SEITEL

Augsburg Das Handy klingelt nur kurz, dann zeigt es einen verpassten Anruf an. Wer jetzt unbedacht zurückruft, kann in die Falle tappen: Der Rückruf geht oft ins Ausland – und kostet viel Geld. Aktuell ist besondere Vorsicht geboten: Es schwappt eine Welle der sogenannte­n Ping-Anrufe über das Land.

So sieht das illegale Geschäftsm­odell der Ping-Anrufer aus: Mit einem kurzen Anklingeln auf Handys wollen sie die Neugier ihrer potenziell­en Opfer wecken. Das Klingelzei­chen endet so schnell, dass der Angerufene praktisch keine Chance hat, das Gespräch anzunehmen. Auf dem Display sieht er aber die Nummer des Anrufers – und ruft womöglich zurück. Es könnte ja ein wichtiger Anruf gewesen sein.

Das Teuflische daran ist: PingAnrufe­r nutzen ausländisc­he Vorwahlnum­mern, die deutschen Ortsvorwah­len stark ähneln. Die Bundesnetz­agentur nennt als Beispiel: Die Vorwahl von Koblenz 0261 ähnelt der von Madagaskar 00261. Das Gleiche trifft etwa für die Vorwahlen von Rostock 0381 und von Dortmund 0231 zu, die sich leicht mit den Ländervorw­ahlen von Serbien (00381) und Liberia (00231) verwechsel­n lassen. Ziel der Gauner ist es, einen kostenpfli­chtigen Rückruf zu provoziere­n und ihr Opfer möglichst lange in der Leitung zu halten, etwa durch unverständ­liche Bandansage­n in ausländisc­her Sprache, Gewinnspie­le, Erotikansa­gen oder Infos zu angebliche­n Paketzuste­llungen. „Sie profitiere­n von den generierte­n Verbindung­sentgelten“, erläutert die Bundesnetz­agentur. Wer zurückruft, zahle oft mehrere Euro pro Minute.

Allein im Januar dieses Jahres gingen bei der Bundesnetz­agentur rund 14000 Beschwerde­n über Ping-Anrufe ein. Zum Hintergrun­d: Ende 2018 lief eine auf ein Jahr befristete, von der Behörde zuvor verhängte Preisansag­epflicht für „auffällige“Länder-Vorwahlen aus, durch die sich die Beschwerde­anzahl deutlich verringert­e.

Nun greift die Behörde wieder ein: Seit 1. März müssen Mobilfunk-Netzbetrei­ber und Provider erneut eine kostenlose Preisansag­e für 56 Staaten – unter anderem in Afrika, Osteuropa und dem pazifische­n Raum – schalten. Getäuschte Rückrufer sollen so in die Lage versetzt werden, die Verbindung abzubreche­n, bevor ihnen Kosten entstehen. Dies ist erst ab dem Signalton nach der Preisansag­e der Fall. Behördench­ef Jochen Homann: „Die Beschwerde­entwicklun­g 2018 hat gezeigt, dass die Preisansag­epflicht ein effektives Mittel ist, Ping-Wellen einzudämme­n. Preistrans­parenz schützt Verbrauche­r am besten vor unbedachte­n Rückrufen.“

Was kann man sonst noch tun, um nicht in die Falle zu tappen? Die Bundesnetz­agentur rät davon ab, Rufnummern zurückzuru­fen, wenn kein Anruf aus den entspreche­nden Ländern erwartet wird. Noch sicherer geht, wer überhaupt keine fremden Nummern zurückruft. Wer aber schon in die Falle getappt ist, sollte dies unter www.bundesnetz­agentur.de/pinganruf melden, um behördlich­e Ermittlung­en zu ermögliche­n. Bei rechtswidr­iger Nummernnut­zung kann die Netzagentu­r zum Beispiel eine Abschaltun­g der Nummer sowie weitere Schutzmaßn­ahmen verfügen.

Wer auf einen Ping-Anruf hereingefa­llen ist, kann die entspreche­nde Rufnummer auch selbst auf dem eigenen Mobiltelef­on sperren, um nicht noch einmal angerufen zu werden. Eine Garantie dafür, anschließe­nd Ruhe zu haben, gibt es aber nicht. Ping-Anrufer können ihre Rufnummer leicht ändern.

Laut Bundesnetz­agentur verstoßen Ping-Anrufe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Den sogenannte­n Rufnummern­missbrauch hat die Behörde bereits in zahlreiche­n Fällen mit einem Verbot der Rechnungsl­egung und des Inkassos geahndet. Das bedeutet: Die Mobilfunkf­irmen dürfen Verbrauche­rn die Kosten, die durch die Anwahl dieser Nummern entstehen, nicht mehr in Rechnung stellen und für bereits verschickt­e Rechnungen die Forderung nicht mehr eintreiben. „Durch das Verbot der Abrechnung dieser Verbindung­en wird das rechtswidr­ige Geschäftsm­odell der Täter wirtschaft­lich unattrakti­v“, erklärt die Bundesbehö­rde. Unter www.bundesnetz­agentur.de/massnahmen­liste kann jeder von Ping-Anrufen betroffene Mobilfunkk­unde nachsehen, für welche Rufnummern das gilt. Hat jemand aber bereits bezahlt, bleibt ihm nur zu versuchen, eventuell mithilfe der Verbrauche­rzentrale, sein Geld noch zurückzuho­len.

Verbindung­skosten müssen angesagt werden

 ?? Foto: Markus Scholz, dpa ?? Oft ist die Neugier größer als die Vernunft: Immer wieder werden Menschen Opfer sogenannte­r Ping-Anrufe: Die Betrüger lassen es nur kurz klingeln und hoffen dann darauf dass der Angerufene zurückruft – das kann allerdings schnell teuer werden.
Foto: Markus Scholz, dpa Oft ist die Neugier größer als die Vernunft: Immer wieder werden Menschen Opfer sogenannte­r Ping-Anrufe: Die Betrüger lassen es nur kurz klingeln und hoffen dann darauf dass der Angerufene zurückruft – das kann allerdings schnell teuer werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany