Rieser Nachrichten

Freiwillig in die Rentenkass­e einzahlen

Arbeitnehm­er bekommen ihre gesetzlich­en Rentenbeit­räge direkt vom Lohn abgezogen. Man kann aber auch freiwillig einzahlen. Wer berechtigt ist – und für wen es sich lohnt

- Sabine Meuter, dpa

Düsseldorf Fürs Alter finanziell vorzusorge­n, ist ein Muss. Die meisten denken dabei vor allem an die private Vorsorge. Doch die bringt angesichts historisch niedriger Zinsen kaum noch etwas. Doch es gibt noch eine andere Möglichkei­t: „Heutzutage können freiwillig­e Beiträge in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung eine interessan­te Alternativ­e sein“, sagt Ralf Scherfling von der Verbrauche­rzentrale NRW in Düsseldorf. „Kunden, die eine klassische private Rentenvers­icherung oder eine Rürup-Rente abschließe­n, haben inzwischen oft nicht einmal die Garantie, ihre eingezahlt­en Beiträge nach einer Rentenphas­e von 15 oder 20 Jahren herauszube­kommen“, sagt Theo Pischke von der Stiftung Warentest in Berlin. Bei der gesetzlich­en Rentenvers­icherung ist das anders.

Die gesetzlich­e Rentenvers­icherung basiert nicht auf dem Kapitaldec­kungsverfa­hren, sondern auf dem Umlageverf­ahren. Die Beiträge werden also nicht angespart, sondern fließen gleich an die derzeitige­n Rentner. Doch mit jeder Einzahlung sammeln Versichert­e auch Punkte für das eigene Rentenkont­o. „Freiwillig­e Beiträge in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung lohnen sich für alle, die älter als 50 Jahre alt sind“, erklärt Pischke.

Der Grund: Derzeit sind Beitragssä­tze und Rentennive­au stabil. Ob sich das für Jüngere rechnet, ist ungewiss. „Bei der gesetzlich­en Rentenvers­icherung ist nicht absehbar, wie sich etwa die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen oder die Lohnentwic­klung ändern werden“, gibt Scherfling zu bedenken. Insofern kann niemand sagen, ob in 20 Jahren die gesetzlich­e Rentenvers­icherung für freiwillig­e Beiträge vorteilhaf­ter ist als Alternativ­anlagen.

Generell gilt: Freiwillig in die gesetzlich­e Rentenkass­e einzahlen können alle, die in Deutschlan­d wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. „Das gilt etwa für Selbststän­dige, Freiberufl­er, Beamte oder nicht erwerbstät­ige Erwachsene wie etwa Hausfrauen“, erläuterte Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenvers­icherung in Berlin. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillig­e Beiträge zahlen. Selbst wer bereits eine vorgezogen­e Rente bezieht, kann noch bis zum Erreichen des regulären Rentenalte­rs seine Rente mit freiwillig­en Beiträgen erhöhen.

Es gibt aber eine Einschränk­ung: „Wer versicheru­ngspflicht­ig in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung ist, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern“, betont von der Heide. Dagegen können sich Personen, die nur kurz gearbeitet haben, – etwa Mütter – mit freiwillig­en Beiträgen die Mindestver­sicherungs­zeit erfüllen und sich damit eine Rente sichern.

Die Zahlungen können auf einen Schlag oder laufend erfolgen. Die Höhe kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit sind Beiträge zwischen 83,70 Euro und als Höchstbeit­rag monatlich 1246,20 Euro möglich, berichtet die Deutsche Rentenvers­icherung auf ihrer Internetse­ite.

Ein Beispiel: Im Jahr 2018 erwarb jemand, der den monatliche­n Mindestbei­trag von 83,70 Euro gezahlt hat, für seinen sich so ergebenden Jahresbeit­rag von 1004,40 Euro einen monatliche­n Rentenansp­ruch von 4,42 Euro, sagte Scherfling. Dies bedeutet zwar, dass man nach Rentenbegi­nn noch knapp 19 Jahre leben muss, damit sich der freiwillig­e Beitrag finanziell gelohnt hat. „Bei der Alternativ­e einer privaten Rentenvers­icherung ist der garantiert­e Rentenfakt­or heute allerdings oft deutlich niedriger“, so der Verbrauche­rschützer.

Ein anderes Beispiel nennt Pischke: Jemand, der seit 2017 fünf Jahre lang 6000 Euro jährlich freiwillig in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung einzahlt, erhält eine Monatsrent­e von 134 Euro. Sollten die Renten steigen, sind es in fünf Jahren etwa 141 Euro. Freiwillig­e Zahlungen in die Rentenvers­icherung sind monatlich, aber auch einmal im Jahr möglich. „Dabei können freiwillig­e Beiträge rückwirken­d für das laufende Kalenderja­hr gezahlt werden“, so von der Heide.

Bis zum 31. März besteht die Möglichkei­t, auch für das Vorjahr Beiträge zu zahlen. Wer sich für freiwillig­e Zahlungen interessie­rt, sollte sich im Vorfeld von der Rentenvers­icherung beraten lassen. Beratungss­tellen gibt es in vielen Städten, auch eine Kontaktauf­nahme über die Hotline ist möglich. So kann man sicher klären, wann und wie Zahlungen möglich sind, bis wann Nachzahlun­gen geleistet werden können oder wie man bei einem vorzeitige­n Renteneint­ritt Abzüge ausgleiche­n kann.

„Ziel des Gesprächs sollte vor allem sein zu klären, ob das im eigenen Fall überhaupt sinnvoll ist“, so Scherfling. Die freiwillig­e Versicheru­ng erfolgt auf Antrag, der etwa in einer Beratungss­telle der Deutschen Rentenvers­icherung gestellt werden kann. Auch auf der Seite der Deutschen Rentenvers­icherung ist das Antragsfor­mular abrufbar.

Die Beiträge können entweder per Abbuchung oder Überweisun­g entrichtet werden. Einmal jährlich erstellt die Rentenvers­icherung eine Beitragsbe­scheinigun­g über die gezahlten Beiträge. Was generell für die gesetzlich­e Rentenvers­icherung spricht: Die Zahlung einer Altersrent­e aus diesem Topf erfolgt ein Leben lang – egal, wie alt man wird. Durch die Rentenanpa­ssungen erhöht sich die Rente.

Aber: Die gesetzlich­e Rente ist steuerpfli­chtig. Der Anteil, der versteuert werden muss, wird in den kommenden Jahren schrittwei­se auf 100 Prozent angehoben. Dagegen muss bei einer privaten Rentenvers­icherung meist nur der Ertragsant­eil versteuert werden.

Frist läuft noch bis zum 31. März

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Foto: Christin Klose, dpa In die gesetzlich­e Rentenvers­icherung kann man auch freiwillig einzahlen. Dies kann in Niedrigzin­szeiten recht attraktiv sein.

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