Rieser Nachrichten

Ex-Bürgermeis­ter behält Großteil der Pension

Affinger Rudi Fuchs in Berufung erfolgreic­h: Kürzung statt Aberkennun­g

- VON CHRISTIAN LICHTENSTE­RN

München/Affing Rudi Fuchs war ein erfolgreic­her Bürgermeis­ter der Gemeinde Affing vor den Toren Augsburgs. Der Diplom-Verwaltung­swirt wurde vor der Kommunalwa­hl 2014 als CSU-Favorit für eine Landrats-Kandidatur im Kreis AichachFri­edberg gehandelt. Doch dann kam alles ganz anders für den heute 61-Jährigen. Er verheddert­e sich in die Fallstrick­e der tief gespaltene­n Kommunalpo­litik in Affing mit seinem jahrzehnte­langen Streit um den Bau von Umgehungss­traßen. Vor allem wurde ihm aber ein Fehler zum Verhängnis, der ihm als ausgewiese­nen Verwaltung­sprofi nicht hätte passieren dürfen.

Fuchs spricht selbst von „sechs Jahren in der Hölle“, die gestern Nachmittag vor dem Disziplina­rsenat des Verwaltung­sgerichtsh­ofes (VGH) in München mit einem Erfolg für ihn endeten. Seine Pension wird nicht komplett aberkannt, sondern gekürzt – in der Summe um ein Ruhestands­gehalt für ein ganzes Jahr. Die erste Instanz sprach sich vor zwei Jahren für die disziplina­rische Höchststra­fe für einen pensionier­ten Beamten aus. Das hätte bedeutet, dass er nur eine gesetzlich­e, weitaus niedrigere Rente beziehen könnte. Diese Bestrafung schlug im Wittelsbac­her Land Wellen: Über 1200 Bürger unterstütz­ten eine Online-Petition und forderten auf T-Shirts „Gerechtigk­eit für Rudi Fuchs“. Der Landtag lehnte die Petition ab. Alle Bürgermeis­ter aus dem Landkreis erklärten sich solidarisc­h und kritisiert­en den Richterspr­uch als „absolut unverhältn­ismäßig und überzogen“.

Die „Affäre Fuchs“nahm seinen Anfang mit einer Selbstanze­ige des Rathausche­fs im Jahr 2013. Der Bürgermeis­ter, er war zuvor schon 17 Jahre lang Chef der Gemeindeve­rwaltung, hatte eine jahrelange Affinger Praxis fortgeführ­t und fällige Vorauszahl­ungen auf die Gewerbeste­uer von zwei Betrieben gestundet – ohne Zinsen und Säumniszus­chläge zu verlangen. Ziel: den Mittelstän­dler zu halten – aber klar rechtswidr­ig. Die Stundung war immer wieder Thema im Gemeindera­t, der das lange mittrug und dann nicht mehr. Von 2008 bis 2012 entstand der Gemeinde ein „Schaden“von rund 170000 Euro. Der Unternehme­r zahlte die Steuern, Zinsen und Zuschläge, übrigens auch die verjährten, nach. Affing ging also kein Geld verloren.

Es folgten Ermittlung­en, politische Schlammsch­lachten, die Verteidigu­ng seines Bürgermeis­teramts 2014 mit großem Vorsprung (70 Prozent) gegen zwei Konkurrent­en, eine Verurteilu­ng vom Amtsgerich­t wegen Untreue und Beleidigun­g von Räten und Verwaltung­smitarbeit­ern, Rücktritte als Landrats-Stellvertr­eter und als Bürgermeis­ter, die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheit­lichen Gründen und jetzt noch das über vierjährig­e Disziplina­rverfahren. Der Vorsitzend­e Richter des VGH, Ludwig Wagner, betonte gestern, dass Fuchs schwere Fehler gemacht habe. Die Reduzierun­g der Strafe sei kein Freibrief. Eine Begrenzung auf eine Pensionskü­rzung sei „gerade noch möglich“.

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Rudi Fuchs

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