Steuerfahnder im Lindauer Rathaus
Verdacht der Steuerhinterziehung
Lindau Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen drei Verantwortliche der Stadt Lindau wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Nach Angaben der Behörde seien bereits am Dienstag mehrere Objekte der Stadtverwaltung durchsucht worden. Dabei waren vier Staatsanwälte und 50 Steuerfahnder im Einsatz. Zu Details wie der Höhe der Steuerhinterziehung gibt es derzeit keine Angaben. „Verletzungen des Steuergeheimnisses sind auch im Ermittlungsverfahren strafbar“, sagt Matthias Nickolai, Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft.
Die Stadt Lindau teilte in einer Stellungnahme mit, es gehe um die Parkraumbewirtschaftung. Betroffen von den Untersuchungen seien der frühere und der jetzige Kämmerer sowie der Oberbürgermeister Gerhard Ecker, ehemals Kämmerer der Stadt Augsburg. „Hintergrund
Stadt ärgert sich über Ausmaß der Durchsuchung
der eingeleiteten Ermittlungen ist offenbar der Vorwurf der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2013.“Die Erklärungen seien Ende 2018 abgegeben, die Steuerbescheide der Stadt Lindau zugegangen und die fälligen Zahlungen geleistet worden.
Eine Betriebsprüfung und die verspätete Abgabe wurden offenbar durch Uneinigkeiten darüber verursacht, ob die Stadt dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung, also einer Art Tochterunternehmen, Grundstücke unentgeltlich überlassen muss. Zudem waren die Jahresüberschüsse aus dem Betrieb Parkraumbewirtschaftung von der Stadt steuerlich den Rücklagen zugeführt worden, um zukünftige Investitionen finanzieren zu können. Mit diesem Vorgehen war die Finanzverwaltung nicht einverstanden, wogegen die Stadt Einspruch einlegte. Eine Entscheidung des Kemptener Finanzamtes in dieser Sache steht laut Stadt noch aus. In der Stellungnahme wird betont: „Sämtliche Unterlagen waren für die Stadt seit 2016 prüfenden Steuerbehörden im Rahmen der Betriebsprüfung grundsätzlich zugänglich.“Man könne daher nicht verstehen, warum die Behörden „mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln vorgehen“.
Der Augsburger Staatsanwalt Nickolai erklärte, es habe sich um die übliche Vorgehensweise bei einer Durchsuchung gehandelt.