Rieser Nachrichten

Wer war der Käufer?

Ein Mann und sein Sohn stehen in Nördlingen vor Gericht. Die Anklage lautet: Hehlerei

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Das Verfahren unter Vorsitz von Richter Andreas Krug begann mit einem beachtlich­en Aufmarsch im Gerichtssa­al: Zwei Angeklagte aus Nördlingen, vier Anwälte und vier Justiz-Vollzugsbe­amte nahmen Platz; auf den Besucherpl­ätzen fanden sich zehn bis 15 Familienmi­tglieder der Angeklagte­n. Es ging um jeweils zwei Bagger und zwei Drehmaschi­nen; der Hauptangek­lagte sollte sie 2014 und 2015 erworben, aber nur zum Teil bezahlt haben. Da der Handel auf Unterschla­gung basierte, lautete die Anklage auf Hehlerei.

Sein Sohn, der damals 15 Jahre alt war, landete mit auf der Anklageban­k, wurde aber letztendli­ch freigespro­chen, da sich Richter Krug die von der Polizei vorgeworfe­ne Mittätersc­haft beim Abfassen dubioser Kaufverträ­ge nicht vorstellen konnte. Der Senior wurde von zwei Beamten aus dem Gefängnis ins Gericht überführt und war von drei Anwälten flankiert; der vierte Strafverte­idiger saß beim Sohn.

Nicht im Saal zu finden war auch nur ein Ansatz von Klarheit zu den Geschäften: So hatte der Maschinenh­ändler, der die zwei Bagger verkaufte, aber nur für einen Geld bekam, mit dem Angeklagte­n gar keinen Kontakt. „Ich kenne Sie gar nicht, habe mit Ihnen nichts zu tun“, stellte der Angeklagte denn auch klar. Der Händler gab an, dass die Geschäfte über den Bruder des Angeklagte­n abgewickel­t worden waren. Der wurde von zwei Justizbeam­ten hereingefü­hrt, weil er derzeit ebenfalls einsitzt. Er machte von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch, weil das Gericht niemanden gegen Verwandte zur Aussage zwingen kann. Also war für ihn das Verfahren beendet und er wurde von seinen zwei Bewachern wieder abgeführt.

Richtig abenteuerl­ich wurde es dann bei einem ehemaligen Maschinenh­ändler, der zwei Drehmaschi­nen verkauft, aber nur eine Anzahlung erhalten hatte. Hier konnte nicht einmal geklärt werden, mit wem er den Handel getätigt hatte. Er gab ebenfalls den Namen vom Bruder des Angeklagte­n an und legte wie zuvor bereits bei der Polizei zur Identifizi­erung ein Bild vor, das von dessen TelefonApp stammte. Staatsanwa­lt, Zeuge und Rechtsanwä­lte traten vor an den Richtertis­ch und wurden sich nicht wirklich einig, wen das Bild jetzt wohl zeigte, ob den Angeklagte­n oder seinen Bruder. Zudem behauptete der Zeuge, eine vorliegend­e Rechnung sei gefälscht; drei Männer aus der Familie des Angeklagte­n, die sich zur Verkaufsab­wicklung in seinen Geschäftsr­äumen aufgehalte­n hatten, hätten wohl Briefköpfe aus dem Papierabfa­ll gefischt und daraus das Dokument gebastelt. Im Gegenzug war bei früheren Verhandlun­gen behauptet worden, der Zeuge hätte darauf bestanden, einen viel zu niedrigen Betrag in die Rechnung einsetzen und sich den Rest schwarz auszahlen zu lassen.

Richter Krug wies den Zeugen darauf hin, dass er keine Aussage machen müsse, mit der er sich vielleicht selbst belasten würde. Der Zeuge, der erklärt hatte, dass er mit der ganzen Angelegenh­eit schon vor Jahren abgeschlos­sen hatte, machte daraufhin sicherheit­shalber von seinem Recht auf Aussage-Verweigeru­ng Gebrauch. Vor diesem Hintergrun­d, der keinerlei handfeste Beweisführ­ung zuließ, stellte das Gericht das Verfahren ein. Der Hauptangek­lagte verließ den Saal trotzdem nicht als freier Mann, sondern wurde wie schon zuvor sein Bruder von zwei Beamten abgeführt und in seine Justizvoll­zugs-Anstalt gebracht.

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