Wer war der Käufer?
Ein Mann und sein Sohn stehen in Nördlingen vor Gericht. Die Anklage lautet: Hehlerei
Nördlingen Das Verfahren unter Vorsitz von Richter Andreas Krug begann mit einem beachtlichen Aufmarsch im Gerichtssaal: Zwei Angeklagte aus Nördlingen, vier Anwälte und vier Justiz-Vollzugsbeamte nahmen Platz; auf den Besucherplätzen fanden sich zehn bis 15 Familienmitglieder der Angeklagten. Es ging um jeweils zwei Bagger und zwei Drehmaschinen; der Hauptangeklagte sollte sie 2014 und 2015 erworben, aber nur zum Teil bezahlt haben. Da der Handel auf Unterschlagung basierte, lautete die Anklage auf Hehlerei.
Sein Sohn, der damals 15 Jahre alt war, landete mit auf der Anklagebank, wurde aber letztendlich freigesprochen, da sich Richter Krug die von der Polizei vorgeworfene Mittäterschaft beim Abfassen dubioser Kaufverträge nicht vorstellen konnte. Der Senior wurde von zwei Beamten aus dem Gefängnis ins Gericht überführt und war von drei Anwälten flankiert; der vierte Strafverteidiger saß beim Sohn.
Nicht im Saal zu finden war auch nur ein Ansatz von Klarheit zu den Geschäften: So hatte der Maschinenhändler, der die zwei Bagger verkaufte, aber nur für einen Geld bekam, mit dem Angeklagten gar keinen Kontakt. „Ich kenne Sie gar nicht, habe mit Ihnen nichts zu tun“, stellte der Angeklagte denn auch klar. Der Händler gab an, dass die Geschäfte über den Bruder des Angeklagten abgewickelt worden waren. Der wurde von zwei Justizbeamten hereingeführt, weil er derzeit ebenfalls einsitzt. Er machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, weil das Gericht niemanden gegen Verwandte zur Aussage zwingen kann. Also war für ihn das Verfahren beendet und er wurde von seinen zwei Bewachern wieder abgeführt.
Richtig abenteuerlich wurde es dann bei einem ehemaligen Maschinenhändler, der zwei Drehmaschinen verkauft, aber nur eine Anzahlung erhalten hatte. Hier konnte nicht einmal geklärt werden, mit wem er den Handel getätigt hatte. Er gab ebenfalls den Namen vom Bruder des Angeklagten an und legte wie zuvor bereits bei der Polizei zur Identifizierung ein Bild vor, das von dessen TelefonApp stammte. Staatsanwalt, Zeuge und Rechtsanwälte traten vor an den Richtertisch und wurden sich nicht wirklich einig, wen das Bild jetzt wohl zeigte, ob den Angeklagten oder seinen Bruder. Zudem behauptete der Zeuge, eine vorliegende Rechnung sei gefälscht; drei Männer aus der Familie des Angeklagten, die sich zur Verkaufsabwicklung in seinen Geschäftsräumen aufgehalten hatten, hätten wohl Briefköpfe aus dem Papierabfall gefischt und daraus das Dokument gebastelt. Im Gegenzug war bei früheren Verhandlungen behauptet worden, der Zeuge hätte darauf bestanden, einen viel zu niedrigen Betrag in die Rechnung einsetzen und sich den Rest schwarz auszahlen zu lassen.
Richter Krug wies den Zeugen darauf hin, dass er keine Aussage machen müsse, mit der er sich vielleicht selbst belasten würde. Der Zeuge, der erklärt hatte, dass er mit der ganzen Angelegenheit schon vor Jahren abgeschlossen hatte, machte daraufhin sicherheitshalber von seinem Recht auf Aussage-Verweigerung Gebrauch. Vor diesem Hintergrund, der keinerlei handfeste Beweisführung zuließ, stellte das Gericht das Verfahren ein. Der Hauptangeklagte verließ den Saal trotzdem nicht als freier Mann, sondern wurde wie schon zuvor sein Bruder von zwei Beamten abgeführt und in seine Justizvollzugs-Anstalt gebracht.