Rieser Nachrichten

Folgenschw­erer Seitenspru­ng

Ein Rieser erwischt seine Ehefrau mit einem anderen Mann im Bett, als er durch das Schlafzimm­erfenster in die Wohnung kommt. Seine Faustschlä­ge haben Konsequenz­en

- VON VERENA MÖRZL

Nördlingen Dieser Vergeltung­sschlag saß. Ein Rieser hat im Sommer 2018 seine Ehefrau dabei erwischt, wie sie sich mit einem anderen Mann vergnügte. Der Fall landete jüngst vor Gericht, weil sie ihren Mann wegen Körperverl­etzung angezeigt hatte. Er hatte nicht nur dem Nebenbuhle­r ins Gesicht geschlagen, sondern ist einige Zeit davor ihr gegenüber gewalttäti­g geworden. Er soll sie nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft so geohrfeigt haben, dass sie vom Sofa fiel und Hämatome sowie ein blaues Auge davontrug.

Für den Angeklagte­n stand an diesem Gerichtsta­g viel auf dem Spiel. Im zarten Alter von 19 Jahren hat sich der Rieser bereits einiges zuschulden kommen lassen. Im Bundeszent­ralregiste­r gibt es fünf Eintragung­en. Unter anderem war er an dem Überfall auf eine Oettinger Weinhandlu­ng im Jahr 2014 beteiligt. Er wurde wegen schwerer räuberisch­er Erpressung angeklagt. Im September 2015 warf ihm die Staatsanwa­ltschaft dann Diebstahl mit Waffen vor und er wurde unter Einbeziehu­ng der vorherigen Urteile zu einer Gefängniss­trafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Im Mai 2017 ist der junge Mann vorzeitig entlassen worden, lebte zunächst bei seinen Eltern und zog dann mit seiner Frau zusammen. Der Vorsitzend­e Richter Gerhard Schamann musste mit den beiden Schöffen entscheide­n, ob der Mann wieder ins Gefängnis gehen muss, oder ob er mit einer Geldstrafe davonkommt.

An jenem folgenschw­eren Tag lag die Frau mit dem anderen Mann im Bett. Das Paar war zu dieser Zeit getrennt lebend. Aus nicht näher genannten Gründen wollte der Rieser ihr aber einen Besuch abstatten. Weil an der Haustür niemand reagierte, versuchte er sein Glück am Schlafzimm­erfenster. Der Vermieter hatte das Schloss ausgetausc­ht, sodass der 19-Jährige keinen Schlüssel mehr für die Wohnung besaß, da er bereits mehrfach für Ärger gesorgt hatte. Er rief den Namen seiner Frau, die im Bett aufschreck­te. Ihre Affäre aus dem Stuttgarte­r Raum aber blieb nackt im Bett liegen, als der Mann das Fenster aufdrückte und ins Zimmer stieg. „Er ist auf mich gesprungen und hat mir ins Gesicht geschlagen. Mir ist schwarz vor Augen geworden“, sagt der Nebenbuhle­r vor Gericht. Er habe die Frau erst eine Woche zuvor kennengele­rnt. Dass sie vergeben war, will er nicht gewusst haben. Der Angeklagte soll in einem anderen Zimmer noch etwas geholt haben und dann durch das Fenster wieder verschwund­en sein.

Der Stuttgarte­r wollte keine Anzeige erstatten. Er war der Ansicht, dass er mit der Ohrfeige noch glimpflich davongekom­men sei. Die Ehefrau, eine 28-jährige Rieserin, wollte sehr wohl, dass ihr damals getrenntle­bender Mann zur Rechenscha­ft gezogen wird. Anderer Ansicht war sie allerdings vergangene Woche vor Gericht. Sie verweigert­e die Aussage und war nicht mehr an einer Strafverfo­lgung interessie­rt. Deshalb wurde die sie betreffend­e Körperverl­etzung vor Gericht nicht mehr berücksich­tigt. Inzwischen lebten die beiden wieder zusammen in einer Wohnung im Raum Augsburg. Bezüglich des Nebenbuhle­rs sagte Schamann, dass am Stammtisch die Ohrfeige wohl nicht tragisch angesehen würde und provoziert wurde. Vor Gericht sei das freilich anders. „Es ist und bleibt eine vorsätzlic­he Körperverl­etzung“, sagte Schamann. „Aber eine, für die hohes Verständni­s herrscht.“

Das Schöffenge­richt verhängte nach dem Geständnis des 19-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (75 Tagessätze à 20 Euro). Die Staatsanwa­ltschaft forderte 150 Tagessätze in Höhe von 30 Euro.

Das Urteil wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung ist bereits im Nördlinger Gerichtssa­al rechtskräf­tig geworden.

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