Schläge, weil das Essen nicht fertig war
Das Amtsgericht Nördlingen verurteilt einen Syrer, der seine Frau verprügelt hat, zu einer Bewährungsstrafe. Das sagt die Richterin am Dienstag
Das Amtsgericht Nördlingen verurteilt einen im Ries lebenden Syrer zu einer Bewährungsstrafe, weil er seine Frau schlug.
Nördlingen Das Ehepaar entkam dem Kriegselend im Heimatland Syrien, trat 2015 die beschwerliche Flucht nach Deutschland an. Im Ries wurden sie privat in einem Dorf aufgenommen. Der Mann fand gut bezahlte Arbeit in seinem Handwerkerberuf, allen einschließlich der Kinder ging es gut. Alle existenziellen Probleme hatte die Familie gemeistert.
Doch dann gab es ein Problem, an dem die Ehe zerbrach: Das Essen stand nicht rechtzeitig auf dem Tisch. An mehreren Tagen in Folge kam der Mann von der Arbeit nach Hause und die Mahlzeit war eben noch nicht fertig. Es gab Ehekrach, in der Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Katrin Wegele wird zwischen den Zeilen deutlich, dass man sich generell nicht mehr sehr gut verstanden hatte. Schließlich wurde der 39-jährige Mann gewalttätig, schlug mit beiden Händen auf die Frau ein, dass sie Schmerzen und sichtbare Hämatome erlitt. Man hielt das unter der Decke, es war dem Ehemann auch wichtig, dass die Kinder nichts mitbekamen oder zumindest nicht dabei waren. Als es dann eskalierte und der Mann mit einem Gürtel auf seine Frau einschlug, rannte diese schreiend nach nebenan zu der Familie, die sie aufgenommen hatte und erzählte der Frau heftig weinend, was vorgefallen war. Die Frau rief ohne zu zögern die Polizei. Die Beamtin, die mit einem Kollegen vor Ort war, schilderte vor Gericht den Ehemann als sehr umgänglich – er leistete allen Anweisungen Folge, packte anstandslos seine Sachen, gab den Schlüssel heraus und verließ das Haus.
Vor Gericht bestehen seine ersten Worte aus einem vollumfänglichen Geständnis. Doch immer wieder erklärt er, er habe sich mit seiner Frau ausdrücklich darauf geeinigt, dass er zur Arbeit geht und sie den Haushalt macht. „Das ist eine Familienaufteilung, wie sie in den Fünfziger Jahren üblich war“macht Staatsanwalt Michael Rauh klar, dass im Hintergrund die Frage steht, was gesellschaftlich noch üblich ist und worauf man sich nicht mehr mit Gewalt berufen kann.
In einem Polizeiprotokoll wurde gar festgehalten, dass der Angeklagte zu Hause die Scharia, also die streng islamische Gesellschaftsordnung, praktizierte. Das weist der Syrer weit von sich: „Ich wollte nur etwas zu essen haben, das hat mit Religion gar nichts zu tun“, teilt er über seinen Dolmetscher mit.
Der Staatsanwalt fordert für beide Taten, vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Er lässt keinen Zweifel daran, dass es sich um eine erhebliche Tat mit einem gefährlichen Werkzeug hanlang delte, die zudem im Schutzbereich der Wohnung stattfand, die Rückzugsort und nicht eine Stätte der Gewalt sein solle. Gleichermaßen sieht er den guten Willen des Angeklagten, der sich eine Zeit lang nach der Tat bei seiner Frau entschuldigt hatte, sich um die Kinder kümmert, wann immer es die Arbeit erlaubt und ihr über die vorgeschriebene Unterhaltssumme hinaus so viel Geld gibt, wie sie braucht.
Die Frau selbst sagt aus, sie lebe getrennt von ihrem Mann, doch man verstehe sich jetzt wieder besser. Richterin Wegele folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Mit entscheidend für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei das Fehlen jeglicher Einträge von Straftaten im Bundeszentralregister und eine günstige Sozialprognose durch eine sichere Arbeitsstelle. Als Auflage verhängt die Richterin ein Bußgeld von 1500 Euro, das an den VdK-Ortsverband Nördlingen zu entrichten ist.
„Das ist eine Familienaufteilung, wie sie in den Fünfziger Jahren üblich war.“Staatsanwalt Michael Rauh