Das gilt im verkehrsberuhigten Bereich
Die Rieser Fahrlehrer erklären unter anderem den Unterschied zur Spielstraße
Landkreis Wer hat Vorfahrt? Mit wie viel Geschwindigkeit darf ich fahren? Damit die Verkehrsregeln nicht in Vergessenheit geraten, geben die Rieser Fahrlehrer in unserer Serie Fahrtipps. Im ersten Teil erklären sie die Regeln im verkehrsberuhigten Bereich:
● Rücksicht Die Fläche dient in erster Linie zur Verkehrsberuhigung. Der wichtigste Grundsatz ist hierbei die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. So müssen Fahrzeuge Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Fußgänger auf der anderen Seite müssen auch auf Fahrzeuge achten.
● Fläche Für alle Verkehrsteilnehmer steht eine einzige Verkehrsfläche zur Verfügung. Fußgänger dürfen deshalb die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Kinderspiele sind ebenfalls auf der kompletten Straße erlaubt.
● Parken Das Parken ist nur auf dafür extra ausgewiesenen Flächen erlaubt. ● Geschwindigkeit Für alle Fahrzeuge – auch für Fahrräder – gilt im verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit, das heißt fünf bis sieben Stundenkilometer. Zehn Stundenkilometer werden den Fahrlehrern zufolge in der Regel noch toleriert.
● Wartepflicht Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich gilt Wartepflicht. Das sei vergleichbar mit dem Ausfahren aus einem Parkplatz oder einem Privatgrundstück. Das bedeutet, dass auch Fußgängern ein Vorrang eingeräumt werden muss.
● Unterschied zur Spielstraße: Spielstraßen sind für alle Fahrzeuge gesperrt – auch Fahrräder müssen deshalb geschoben werden. Die Straße ist eigentlich nur – wie es der Name andeutet – zum Spielen da. Diese Regelung wird seit den 1990er Jahren meist nicht mehr angewandt, erklären die Rieser Fahrlehrer. Als sinnvollere Alternative biete sich der verkehrsberuhigte Bereich an.