Masern-Impfpflicht: Das sagen Experten im Ries
Die Masern-Impfpflicht ist beschlossen. Ab März 2020 soll sie in Kraft treten. Welche Folgen hat das für Gemeinschaftseinrichtungen im Ries? Das sagen Ärzte und Schulamt
Ab März 2020 sollen Kinder ohne Masern-Impfung nicht mehr in Einrichtungen aufgenommen werden. Mehr lesen Sie auf »
Nördlingen Die zunehmende Zahl von Masern-Erkrankungen in Deutschland und die Diskussion über eine Impfpflicht oder über Impfquoten haben im Ries schon Wellen geschlagen, da war der Beschluss noch gar nicht spruchreif. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, dass in Deutschland ab März 2020 Kinder gegen Masern geimpft werden müssen, bevor sie eine Kita oder eine Schule besuchen. Wenn der Bundestag zustimmt, tritt die Impfpflicht tatsächlich in Kraft. Der Vorstoß kam von Gesundheitsminister Jens Spahn. Die Masern-Impfung muss künftig nachgewiesen werden. Die Pflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro, heißt es in dem Beschluss. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden, mit einigen Ausnahmen. Eingeschriebene Schüler oder beschäftigte Lehrer, Angestellte und Kinder, die bereits in den Einrichtungen sind, müssen die Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachweisen. Wer die Masern schon hatte, kann dies durch ein Attest nachweisen. Für die Impfung gilt der Impfausweis. Das Gesundheitsamt des Landratsamts steht aus medizinischer Sicht hinter der Masernimpfung. Die stellvertretende Leiterin, Dr. Raffaella Hesse, sagt bezüglich der Entscheidung des Bundeskabinetts: „Auch wenn die gesetzliche Impfpflicht kommt, muss parallel dazu verstärkt Aufklärungsarbeit betrieben werden.“Mediziner würden eine abnehmende Impfbereitschaft erkennen.
Das Masern-Virus sei ein hochansteckendes Virus, das über die Luft übertragen werde. Eine spezielle Behandlung gebe es nicht, weswegen die Impfung umso wichtiger sei. Vor allem die Komplikationen seien gefährlich, in 0,1 Prozent der Fälle könne es unter anderem zu einer Entzündung des Gehirns kommen. Weil das Immunsystem der erkrankten Menschen wegen der Infektion geschwächt sei, trete oft zusätzlich eine bakterielle Infektion, wie eine Lungen- oder Mittelohrentzündung, auf.
Bislang habe es keine generelle Impfpflicht gegeben, sagt Hesse. Soll ein Kind beispielsweise in eine Gemeinschaftseinrichtung wie eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, müsse eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. „Voraussetzung für die Aufnahme ist dies nicht“, sagt die Ärztin.
Auch die Fachaufsicht für Kindertagesstätten im Landratsamt Donau-Ries, Claudia Wernhard, sagt, dass es bislang eine Impfempfehlung für die Einrichtungen gegeben habe, jedoch keine Pflicht. Kindertagesstätten oder Kindergärten seien beispielsweise dazu aufgefordert, zu beraten und einen Impfkalender zu verteilen. Einstellungskriterium ist ihr zufolge eine Masern-Impfung nicht gewesen, weder bei Kindern, noch beim Personal. Kinder, die jedoch nicht geimpft seien, dürfen bei einem Infektionsfall die Einrichtung für rund drei Wochen nicht mehr besuchen. „Das ist dann für die Eltern ein Problem“, sagt Wernhard, denn die Kinder könnten dann nicht mehr betreut werden, wenn die Eltern berufstätig seien. Sie verstehe, dass es für Eltern ein schwieriger Entscheidungsprozess sei, Kinder zu impfen oder eben nicht. Beides könnte jeweils große Folgen haben.
Das Schulamt Donau-Ries informiert, dass Konkretes über die Umsetzung der Impfpflicht in den Grund- und Mittelschulen erst dann bekannt gegeben werden könne, wenn ein Schreiben des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus vorliege, das den Umgang mit der Masern-Impfpflicht regle.
Kinder ohne Impfung müssen bei Masern daheim bleiben