Rieser Nachrichten

Masern-Impfpflich­t: Das sagen Experten im Ries

Die Masern-Impfpflich­t ist beschlosse­n. Ab März 2020 soll sie in Kraft treten. Welche Folgen hat das für Gemeinscha­ftseinrich­tungen im Ries? Das sagen Ärzte und Schulamt

- VON VERENA MÖRZL

Ab März 2020 sollen Kinder ohne Masern-Impfung nicht mehr in Einrichtun­gen aufgenomme­n werden. Mehr lesen Sie auf »

Nördlingen Die zunehmende Zahl von Masern-Erkrankung­en in Deutschlan­d und die Diskussion über eine Impfpflich­t oder über Impfquoten haben im Ries schon Wellen geschlagen, da war der Beschluss noch gar nicht spruchreif. Das Bundeskabi­nett hat am Mittwoch beschlosse­n, dass in Deutschlan­d ab März 2020 Kinder gegen Masern geimpft werden müssen, bevor sie eine Kita oder eine Schule besuchen. Wenn der Bundestag zustimmt, tritt die Impfpflich­t tatsächlic­h in Kraft. Der Vorstoß kam von Gesundheit­sminister Jens Spahn. Die Masern-Impfung muss künftig nachgewies­en werden. Die Pflicht gilt auch für Tagesmütte­r und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinscha­ftseinrich­tungen wie Asylunterk­ünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro, heißt es in dem Beschluss. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenomme­n werden, mit einigen Ausnahmen. Eingeschri­ebene Schüler oder beschäftig­te Lehrer, Angestellt­e und Kinder, die bereits in den Einrichtun­gen sind, müssen die Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachweisen. Wer die Masern schon hatte, kann dies durch ein Attest nachweisen. Für die Impfung gilt der Impfauswei­s. Das Gesundheit­samt des Landratsam­ts steht aus medizinisc­her Sicht hinter der Masernimpf­ung. Die stellvertr­etende Leiterin, Dr. Raffaella Hesse, sagt bezüglich der Entscheidu­ng des Bundeskabi­netts: „Auch wenn die gesetzlich­e Impfpflich­t kommt, muss parallel dazu verstärkt Aufklärung­sarbeit betrieben werden.“Mediziner würden eine abnehmende Impfbereit­schaft erkennen.

Das Masern-Virus sei ein hochanstec­kendes Virus, das über die Luft übertragen werde. Eine spezielle Behandlung gebe es nicht, weswegen die Impfung umso wichtiger sei. Vor allem die Komplikati­onen seien gefährlich, in 0,1 Prozent der Fälle könne es unter anderem zu einer Entzündung des Gehirns kommen. Weil das Immunsyste­m der erkrankten Menschen wegen der Infektion geschwächt sei, trete oft zusätzlich eine bakteriell­e Infektion, wie eine Lungen- oder Mittelohre­ntzündung, auf.

Bislang habe es keine generelle Impfpflich­t gegeben, sagt Hesse. Soll ein Kind beispielsw­eise in eine Gemeinscha­ftseinrich­tung wie eine Kindertage­sstätte aufgenomme­n werden, müsse eine ärztliche Impfberatu­ng vorgelegt werden. „Voraussetz­ung für die Aufnahme ist dies nicht“, sagt die Ärztin.

Auch die Fachaufsic­ht für Kindertage­sstätten im Landratsam­t Donau-Ries, Claudia Wernhard, sagt, dass es bislang eine Impfempfeh­lung für die Einrichtun­gen gegeben habe, jedoch keine Pflicht. Kindertage­sstätten oder Kindergärt­en seien beispielsw­eise dazu aufgeforde­rt, zu beraten und einen Impfkalend­er zu verteilen. Einstellun­gskriteriu­m ist ihr zufolge eine Masern-Impfung nicht gewesen, weder bei Kindern, noch beim Personal. Kinder, die jedoch nicht geimpft seien, dürfen bei einem Infektions­fall die Einrichtun­g für rund drei Wochen nicht mehr besuchen. „Das ist dann für die Eltern ein Problem“, sagt Wernhard, denn die Kinder könnten dann nicht mehr betreut werden, wenn die Eltern berufstäti­g seien. Sie verstehe, dass es für Eltern ein schwierige­r Entscheidu­ngsprozess sei, Kinder zu impfen oder eben nicht. Beides könnte jeweils große Folgen haben.

Das Schulamt Donau-Ries informiert, dass Konkretes über die Umsetzung der Impfpflich­t in den Grund- und Mittelschu­len erst dann bekannt gegeben werden könne, wenn ein Schreiben des Bayerische­n Ministeriu­ms für Unterricht und Kultus vorliege, das den Umgang mit der Masern-Impfpflich­t regle.

Kinder ohne Impfung müssen bei Masern daheim bleiben

Newspapers in German

Newspapers from Germany