Keine Erinnerung, keine Gerechtigkeit
Nina Fuchs wurde laut eigener Aussage unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen vergewaltigt. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter wurde trotz Gen-Spuren eingestellt. Wie die 36-Jährige für ihr Recht auf einen Prozess kämpft und Unterstützung aus der Pol
München Sie liegt im Gebüsch am Lenbachplatz, ihr Slip ist heruntergezogen. Wie ist sie hierher gekommen? Nina Fuchs weint, fühlt sich elend. Eben war sie doch noch mit Freunden im Klub. Sie weiß nicht, was passiert ist. Irgendetwas stimmt nicht. Ein Erinnerungsfetzen: zwei unbekannte Männer, die sich an ihr vergehen. Mehr weiß sie nicht. Ihr Verdacht: Sie wurde unter Einfluss von K.-o.-Tropfen vergewaltigt. Das war im April 2013.
Sechs Jahre sind vergangen – doch die Erinnerungslücke von circa zwei Stunden habe sich nie geschlossen, erzählt Fuchs. Für die 36-Jährige ist das ein Indiz, dass sie in dieser Nacht nicht nur Alkohol zu sich genommen hat: „Einen circa zweistündigen Filmriss, das kenne ich nicht vom Alkohol.“Daran, wie sie sich von ihren Freunden in dem Münchner Klub verabschiedet hat, könne sie sich nicht erinnern.
Das ist kein Einzelschicksal: Straftaten unter Einfluss von K.-o.Tropfen geraten stärker in das öffentliche Bewusstsein, auch bei der Gruppenvergewaltigung in Freiburg sollen solche Substanzen im Spiel gewesen sein. Die Taten zu beweisen, ist jedoch schwierig. Oft gibt es keine Zeugen, das Opfer kann sich nicht erinnern. So auch im Fall von Nina Fuchs – der sich aber doch von anderen unterscheidet: Denn die 36-Jährige nennt ihren Namen, zeigt ihr Gesicht. Sie will für Gerechtigkeit kämpfen. Und hat deswegen eine Petition gestartet.
Ein Freund habe bei der Polizei damals ausgesagt, dass die 36-Jährige zum Zeitpunkt der Verabschiedung „leicht angetrunken war, aber kerzengerade gehen und normal sprechen konnte“, erzählt sie. „Seine Wahrnehmung und meine gehen total auseinander.“Auch deshalb ist sie sicher, dass K.-o.-Tropfen in ihrem Getränk waren: „K.-o.-Tropfen verursachen im Gegensatz zu Alkohol rückwirkend Erinnerungslücken – man fühlt sich also in einem Zeitraum, in dem man nicht betrunken war, wie im Vollrausch, kurz vor dem Koma“, sagt Fuchs.
Unter K.-o.-Tropfen fallen alle zentral dämpfenden Substanzen – inklusive Alkohol. Besonders das geruchslose, farbneutrale Liquid Ecstasy wird häufig genannt. Aber: Das eine K.-o.-Mittel gibt es nicht, erklärt eine Expertin des Instituts für Rechtsmedizin in München.
Was Fuchs damals benommen machte, weiß sie bis heute nicht – dass etwas nicht stimmte, merkte sie aber schnell und ging zur Polizei. Eigentlich eine gute Entscheidung: Experten empfehlen, bei Verdacht auf eine Vergewaltigung – vor allem unter Einfluss von K.-o.-Tropfen – schnellstmöglich eine Polizeidienststelle aufzusuchen. Dort veranlassen Beamten eine Untersuchung, bei der Blut- oder Urinproben genommen werden. Fuchs ging etwa zwölf Stunden nach dem Vorfall zur Polizei: „Was die K.-o.-Tropfen angeht, war das zu spät“, weiß sie heute. Die Beamten nahmen laut der 36-Jährigen eineinhalb Stunden die Aussage auf, bevor sie untersucht wurde: „Wieso wird die Aussage zuerst genommen, wenn die Urinprobe doch so wichtig ist? Die Aussage läuft doch nicht weg.“Bis heute kann sie das nicht verstehen.
Bei der Untersuchung konnte kein K.-o.-Mittel nachgewiesen werden – laut der Generalstaatsanwaltschaft München hatte Fuchs zur Tatzeit aber zwei Promille Alkohol im Blut. Außerdem fanden die Ärzte Sperma an ihrem Körper. Dazu gab es allerdings damals keinen Treffer in der Datenbank. Mitte Mai 2018 dann die Überraschung: Ein Verdächtiger wurde festgenommen, den Hinweis lieferte die DNA. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. Der Mann, der aktuell wegen einer anderen Straftat in Haft sitzt, äußert sich jedoch nicht zum Geschehen im April 2013.
Im Januar 2019 wurde das Verfahren dann mit folgender Begründung vonseiten der Staatsanwaltschaft eingestellt: „Der DNA-Treffer ist der Beweis dafür, dass es zwischen der Geschädigten und dem Beschuldigten zum körperlichen Kontakt kam.“Das sei jedoch nicht aussagekräftig: „Da sich die Geschädigte jedoch an längere zeitliche Abschnitte der Tatnacht nicht erinnern kann, kann nicht nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Beschuldigten tatsächlich um einen der beiden Täter handelt“, heißt es in der Einstellungsverfügung.
„Der Skandal ist, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, obwohl es DNA-Spuren gibt“, sagt Fuchs. In ihrer Petition, die nahezu 100 000 Menschen unterzeichnet haben, schreibt sie: „Herr Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle, ich bitte Sie, das Verfahren wieder zu eröffnen, damit ein Richter oder eine Richterin darüber entscheiden kann, ob es zu einer Verurteilung des bereits in Haft sitzenden Beschuldigten kommt oder nicht.“
Offiziell hat sich bisher noch nichts getan, Fuchs hat die Petition lediglich Mitte April an die Generalstaatsanwaltschaft übergeben. Nun erhält die 36-Jährige auch Unterstützung aus der Politik: Nicole Gohlke, Bundestagsabgeordnete der Linken, solidarisiert sich mit Fuchs: „Als Bundestagsabgeordnete ist es meine politische Aufgabe, Betroffene zu unterstützen und bei Verfahrenseinstellungen Druck aufzubauen, beispielsweise gegenüber den Strafverfolgungsbehörden“, erklärt Gohlke.
Sie glaubt Fuchs’ Geschichte: „Wir wissen von den desaströsen Verurteilungsstatistiken, den hohen Dunkelziffern bei Vergewaltigungen und der Angst vieler Frauen nach solchen Taten. Frau Fuchs will Gerechtigkeit und erhebt daher ihre Stimme.“Nicole Gohlke sieht in der aktuellen Rechtslage Defizite: „Die Leerstelle bei Vergewaltigungen unter K.-o.-Tropfen hat die Bundesregierung bei der Gesetzesnovelle schlicht nicht gelöst. Zwar steht nun die Androhung unter Strafe. Doch wo keine Zeugen und Erinnerungen, da kein Prozess.“
Die DNA-Spuren an Fuchs’ Körper allein seien kein Beweis, argumentiert die Staatsanwaltschaft: „Da die Umstände insgesamt völlig ungeklärt sind, kann nicht nachgewiesen werden, dass der oder die Täter einen entgegenstehenden Willen der Geschädigten erkannt haben, noch dass diese oder dieser bewusst eine eventuelle Widerstandsunfähigkeit der Geschädigten ausgenutzt hätten.“
Hätte man in Fuchs’ Körper K.-o.-Tropfen festgestellt, wäre der Tatnachweis einfacher gewesen: „Wenn es bei einer Vergewaltigung gegensätzliche Aussagen gibt, kann der Nachweis eines K.-o.-Mittels untermauern, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich war“, erklärt die Münchner Rechtsmedizinerin. „Es ist dann zu klären, ob das Opfer widerstandsunfähig war oder aufgrund seines körperlichen oder psychischen Zustands erheblich eingeschränkt oder unfähig war, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern.“
Das Verabreichen von K.-o.Tropfen wird als Körperverletzung geahndet. Treten beim Opfer Folgeschäden auf, handelt es sich um schwere Körperverletzung. Für Nina Fuchs ist der Blackout der Beweis, dass sie „in einem Zustand der Widerstandslosigkeit und Willenlosigkeit war“. Ob Alkohol oder K.o.-Tropfen: „Wie man in diesen Zustand kommt, ist egal. Wenn ich ohnmächtig werde, darf mich auch niemand vergewaltigen“, betont sie.
Den „Blackout“wertet die Generalstaatsanwaltschaft jedoch anders: Bei der Vernehmung vier Tage nach der mutmaßlichen Tat habe Fuchs angegeben, dass sie sich gegen die sexuellen Handlungen nicht gewehrt habe und dem Täter nicht gesagt habe, dass sie das nicht wollte.
Die 36-Jährige entgegnet: „Von der Rechtsmedizin wurden sogenannte Festhalteverletzungen – blaue Flecke am Oberarm – festgestellt, was darauf hindeutet, dass ich mich innerhalb des Zeitraums, an
Nina Fuchs wachte benommen im Gebüsch auf
Der mutmaßliche Verdächtige schweigt
den ich mich nicht erinnern kann, möglicherweise sehr wohl gewehrt habe.“Fuchs betont, dass sie ausschließen könne, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden habe. „Das habe ich so auch ausgesagt.“
Für die Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke ist klar: Die Rechtslage müsse sich ändern. „Die Bundesregierung muss das Gesetz zur sexuellen Selbstbestimmung nachbessern und Polizei und Staatsanwaltschaft müssen mit Nachdruck ermitteln.“Gohlke wünscht sich außerdem ein Umdenken in der Gesellschaft: „Es ist an der Zeit, dass sexuelle wie auch häusliche Gewalt endlich als schon lange existierendes, gesamtgesellschaftliches Problem ernst genommen werden und sich die Frauen Gehör verschaffen.“
Nina Fuchs kritisiert, dass Frauen eine „Bringschuld“zugeschrieben wird: „Es geht immer darum: Wie kann eine Frau sich schützen, wie kann sie sich kleiden, wie kann sie dafür sorgen, dass sie nicht vergewaltigt wird?“, erklärt sie. „Der Fokus sollte darauf liegen, dass Männer nicht vergewaltigen.“