Amazon bessert nach
Kleine Händler haben es nun leichter
Bonn Auf Druck des Bundeskartellamts gesteht der Online-Riese Amazon Händlern, die auf „Amazon Marktplätzen“ihre Produkte verkaufen, mehr Rechte zu. Im Gegenzug zu Änderungen der Geschäftsbedingungen wird ein sogenanntes Missbrauchsverfahren eingestellt, wie Deutschlands oberste Wettbewerbshüter mitteilten. Das Verfahren war im November 2018 eingeleitet worden, nachdem sich zahlreiche Händler beschwert hatten. Sie bemängelten Haftungsregeln, die zu ihren Lasten gingen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene oder verzögerte Zahlungen.
Die Marktplätze – also die Plattform für Waren von Drittanbietern – sind für den US-Konzern immens wichtig. Nach Firmenangaben stammen 58 Prozent des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes von diesen Verkäufern. Amazon kommt den Händlern nun deutlich entgegen und ändert die bisher sehr einseitigen Regeln.
Kartellamtschef Andreas Mundt zeigte sich zufrieden. „Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt“, sagte er. Amazon teilte mit: „Um die Rechte und Pflichten unserer Verkaufspartner klarzustellen, nehmen wir einige Änderungen am Amazon Services Business Solutions Vertrag vor.“Die Änderungen werden zum 16. August wirksam. Für den Privatkunden ändert sich nichts, die global gültigen Änderungen betreffen nur das Binnenverhältnis zwischen Amazon und den sogenannten Dritthändlern.