Steuererklärung: Zuschlag für verspätete Abgabe
Landkreis Das Finanzamt gewährt für die Abgabe der verpflichtenden Einkommensteuererklärung 2018 zwei Monate mehr Zeit. Im Gegenzug für die verlängerte Abgabefrist wurden die Gesetze für den Verspätungszuschlag verschärft. Wird die Einkommensteuererklärung künftig nicht mehr fristgerecht abgegeben, so werden ab März 2020 zwangsläufig mindestens 25 Euro pro angefangenem verspäteten Monat als Zuschlag für die Verspätung berechnet, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Pressemitteilung.
Diese Strafgebühr wird vom Finanzamt automatisch der Steuerschuld zugerechnet. Über den Mindestzuschlag von 25 Euro je angefangenem säumigen Monat hinaus kann die Strafe bis zu 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, abzüglich der bereits getätigten Vorauszahlungen und anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen, betragen. Selbstersteller, die nach dem 31. Juli, aber noch vor dem 1. März 2020 verspätet abgeben, können auf Gnade hoffen. Denn bis dahin liegt es in der Hand des Finanzbeamten, ob er einen Verspätungszuschlag für die Steuererklärung 2018 erhebt oder nicht. Erst danach wird diese Pflicht unumgänglich. „Das betrifft auch Rentner, die eine Aufforderung zur Abgabe erhalten. Wird die im Schreiben genannte Frist nicht eingehalten, greift der Verspätungszuschlag ebenfalls“, erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern.