Steht mein Name auf der Todesliste?
Extremisten haben in Bayern offenbar die Daten von 5000 Menschen erfasst. Wie und wo Bürger erfahren, ob auch sie betroffen sind
Augsburg 5000 Menschen sollen in Bayern auf sogenannten Feindesoder Todeslisten stehen. Und vielleicht fragt sich so mancher Bürger: Ich auch? Wie berichtet sind dem bayerischen Landeskriminalamt 29 Listen bekannt – 15 davon haben einen rechtsextremen Hintergrund. Auch ein Mann aus Augsburg, der anonym bleiben möchte, will wissen, ob sein Name womöglich auf einer dieser Listen auftaucht. „Ich hatte keine konkrete Befürchtung, aber es hat mich einfach interessiert“, sagt er. „Wenn man weiß, dass man auf so einer Liste steht, dann ist man vorgewarnt. Und wenn nicht: umso besser.“
Also rief er am Mittwoch bei der Polizei an. Schließlich hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zuvor angekündigt: Jeder, der von der Polizei wissen will, ob er auf einer Feindesliste steht, bekomme auch eine Antwort. „In meinem Fall hat das nicht funktioniert. Da wusste keiner Bescheid“, erzählt der Augsburger.
Wie ist das denn nun? Wer kann einem sagen, ob man auf einer Todesliste steht, die Extremisten angelegt haben? Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte das bayerische Innenministerium
am Donnerstag mit: „Jeder Bürger mit Wohnsitz in Bayern kann sich persönlich an jede bayerische Polizeidienststelle wenden, um über seine (mögliche) Listung auf sogenannten Feindeslisten informiert zu werden.“Für die Überprüfung seien die Personalien notwendig, wer also eine Auskunft haben möchte, sollte ein Ausweisdokument dabeihaben. Statistiken darüber, wie viele Anfragen bei der Polizei schon eingegangen sind, gebe es nicht.
Im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten habe es bisher noch keine Nachfragen von besorgten Bürgern gegeben, teilt ein Sprecher auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Es müsse auch noch konkret festgelegt werden, wie man mit künftigen Anfragen umgehe. Das sagt auch Siegfried Hartmann vom Polizeipräsidium Schwaben Nord in Augsburg. „Die Personalien werden aufgenommen und weitergeleitet. Das genaue Prozedere muss aber noch festgelegt werden.“
Wichtig sei in jedem Fall: Wer wissen will, ob er auf einer Feindesliste steht, müsse persönlich vorbeikommen. Ein Anruf genüge nicht.
Innenminister Herrmann zufolge besteht kein Anlass zur Panik – selbst dann, wenn der eigene Name auf einer Liste erscheint. Allein damit sei in der Regel keine erhöhte Gefahr verbunden. Wenn jemand konkret gefährdet ist, werde er informiert. Generell aber gelte: Wer in seinem Umfeld etwas Verdächtiges wahrnimmt oder sich bedroht fühlt, könne sich immer an die Polizei wenden. Und: Wer Drohungen im Internet bekommt, sollte diese unbedingt sichern.
Das Phänomen, die Daten von vermeintlichen politischen Gegnern auf Listen zu sammeln, ist übrigens nicht neu. Im Jahr 2017 etwa tauchte im Rahmen einer Anti-TerrorRazzia in Mecklenburg-Vorpommern bereits eine Liste mit rund 25000 Namen aus Deutschland auf. Die Polizei hatte damals in der rechtsextremen Szene ermittelt.