Rieser Nachrichten

Nahversorg­ung als Pflichtauf­gabe

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Zum Artikel „Ein Kompromiss für den Dorfladen?“und zum Kommentar „Jetzt müssen Fakten und Zusagen her“vom 22. Februar:

Folgendes geht in Harburg in der Diskussion um Zahlen völlig unter: Es gibt keinen höheren Wert in einer Gemeinde als Engagement, Zusammenha­lt und Wertschätz­ung für eine gemeinsame Sache. Dieser Wert ist umso höher anzusetzen, als sich der Einsatz der Ebermergen­er auf ein Projekt bezieht, von dem alle profitiere­n. Wo bleibt bei dem Abstimmung­sergebnis der Stolz des Rats auf eine Bürgerscha­ft, die 130 000 Euro aufbringen will, um ihren Ort lebensund liebenswer­ter zu machen, ganz zu schweigen von der tatsächlic­hen, materielle­n Werterhöhu­ng, die der Ort dadurch erfährt?

Da wurde im bayerische­n Landtag bereits 2017 die Nahversorg­ung, zum Beispiel durch Dorfläden, von sämtlichen kommunalen Spitzenver­bänden als faktische Pflichtauf­gabe eingestuft und hat somit unter den freiwillig­en Aufgaben höchste Priorität. Wenn man aber die zitierten Redebeiträ­ge liest, ist das bei einigen Räten nicht angekommen. Es ist auch kein Verstoß gegen die Grundsätze einer sparsamen Haushaltsf­ührung ersichtlic­h, wenn ein Gebäude zu dem Wert in den Vermögensh­aushalt übernommen wird, der seinem Kaufpreis entspricht. Hinzu kommt, dass bayerische Gemeinden selbst bei einer Kreditaufn­ahme auch bei langjährig­er Festschrei­bung heute so gut wie keinen Zins bezahlen. Der größte Schaden für eine Kommune tritt freilich dann ein, wenn unnötiges Taktieren Engagement ausbremst und zu einer inneren Kündigung gerade des Teils der Bürgerscha­ft führt, der sich nicht nur fordernd, sondern selbst tatkräftig für das Gemeinwohl einbringen will. Ein Ausbremsen mit solchen Folgen ist kurz-, mittel- und langfristi­g der größte kommunale Schaden.

Bernhard Lesny, Oberndorf

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