Nahversorgung als Pflichtaufgabe
Zum Artikel „Ein Kompromiss für den Dorfladen?“und zum Kommentar „Jetzt müssen Fakten und Zusagen her“vom 22. Februar:
Folgendes geht in Harburg in der Diskussion um Zahlen völlig unter: Es gibt keinen höheren Wert in einer Gemeinde als Engagement, Zusammenhalt und Wertschätzung für eine gemeinsame Sache. Dieser Wert ist umso höher anzusetzen, als sich der Einsatz der Ebermergener auf ein Projekt bezieht, von dem alle profitieren. Wo bleibt bei dem Abstimmungsergebnis der Stolz des Rats auf eine Bürgerschaft, die 130 000 Euro aufbringen will, um ihren Ort lebensund liebenswerter zu machen, ganz zu schweigen von der tatsächlichen, materiellen Werterhöhung, die der Ort dadurch erfährt?
Da wurde im bayerischen Landtag bereits 2017 die Nahversorgung, zum Beispiel durch Dorfläden, von sämtlichen kommunalen Spitzenverbänden als faktische Pflichtaufgabe eingestuft und hat somit unter den freiwilligen Aufgaben höchste Priorität. Wenn man aber die zitierten Redebeiträge liest, ist das bei einigen Räten nicht angekommen. Es ist auch kein Verstoß gegen die Grundsätze einer sparsamen Haushaltsführung ersichtlich, wenn ein Gebäude zu dem Wert in den Vermögenshaushalt übernommen wird, der seinem Kaufpreis entspricht. Hinzu kommt, dass bayerische Gemeinden selbst bei einer Kreditaufnahme auch bei langjähriger Festschreibung heute so gut wie keinen Zins bezahlen. Der größte Schaden für eine Kommune tritt freilich dann ein, wenn unnötiges Taktieren Engagement ausbremst und zu einer inneren Kündigung gerade des Teils der Bürgerschaft führt, der sich nicht nur fordernd, sondern selbst tatkräftig für das Gemeinwohl einbringen will. Ein Ausbremsen mit solchen Folgen ist kurz-, mittel- und langfristig der größte kommunale Schaden.
Bernhard Lesny, Oberndorf