Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 14 – 27. Februar 2020 1. 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Weinberg“der Stadt Oettingen i. Bay. 2. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Gartenäcker Süd“im Stadtteil Heuberg 3. Sitzung des Schulverbands Oettingen i. Bay. 1. Bekanntmachung 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Weinberg“in der Stadt Oettingen i. Bay.; Bekanntmachung über die Absicht den Bebauungsplan „Am Weinberg“zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch -BauGB-, § 1 Abs. 8 BauGB , § 13 a BauGB) Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Oettingen i. Bay. hat in seiner Sitzung vom 20.02.2020 die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Weinberg“in der Stadt Oettingen i. Bay. im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB beschlossen.
Der Umgriff der 8. Änderung des genehmigten und rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Weinberg“in der Fassung der 7. Änderung vom 25.07.2019 erstreckt sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Folgende Änderungen wurden im Wesentlichen beschlossen:
==> Dachform und -neigung (auch für Anbauten und untergeordnete Bauteile)
==> geringfügige Anpassung der Traufhöhe
==> Gestaltung der Außenflächen der Gebäude
==> Anpassung der Dacheindeckung und -farbe
Mit der Erarbeitung der 8. Änderungsplanung wurde das Planungsbüro Godts beauftragt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Oettingen i. Bay. Ziele und Zwecke der Änderungsplanung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung der
8. Änderungsplanung wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.
Oettingen i. Bay., 21.02.2020 Stadt Oettingen i. Bay.
Petra Wagner
Erste Bürgermeisterin 2. Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Gartenäcker Süd“im Stadtteil Heuberg der Stadt Oettingen i. Bay.; Bekanntmachung über die Absicht den Bebauungsplan Nr. 35 „Gartenäcker Süd“zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch -BauGB-, § 13 a BauGB) Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Oettingen i. Bay. hat in seiner Sitzung vom 20.02.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Gartenäcker Süd“im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB beschlossen. Der Umgriff der 1. Änderung des genehmigten und rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35 „Gartenäcker Süd“umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes und beinhaltet die Grundstücke Fl.Nrn. 114/5, TF 114/6, 114/7, 115/1 und 116/2 jeweils Gemarkung Heuberg
Folgende Änderungen wurden im Wesentlichen beschlossen:
• Änderung der zulässigen Gebäudeformen
• Ergänzung der zulässigen Geschossigkeiten um II = 12˚- 33˚
• Differenzierte Festsetzung zur
Höhenlage der Gebäude (Wandhöhe)
• Änderung der zulässigen Dachneigung
• Regelung zu den zulässigen Dachaufbauten
• Regelung zu den Dachformen und Dachneigungen bei Nebengebäuden, Garagen und Anbauten sowie zu den Farben der Dacheindeckung
• Grünordnung
Mit der Erarbeitung der 1. Änderungsplanung wurde das Planungsbüro Joost Godts, Römerstraße 6, 73467 Kirchheim a. Ries beauftragt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Oettingen i. Bay. Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung der 1. Änderungsplanung wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.
Oettingen i. Bay., 21.02.2020 Stadt Oettingen i. Bay. Petra Wagner 1. Bürgermeisterin 3. Bekanntmachung
Am Montag, 02.03.2020 findet um 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Oettingen i. Bay eine Sitzung des Schulverbandes Oettingen i. Bay. statt. Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Verbandsschule
- Vergabe VgV Verfahren Objektplanung Generalsanierung Turnhalle;
- Sonstiges;
2. Projekt Klimakiste Bund Naturschutz;
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 19.02.2020;
4. Sonstiges, nachträglich eingegangene Anträge;
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Oettingen i. Bay., 21.02.2020 Schulverband Oettingen i.Bay. Petra Wagner Schulverbandsvorsitzende