Rieser Nachrichten

Besserer Wohnkomfor­t, kleinere Kosten

Neue und verbessert­e Förderprog­ramme zur energetisc­hen Gebäudesan­ierung

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Seit Januar 2020 wird die energetisc­he Gebäudesan­ierung noch besser gefördert. Jetzt können Immobilien­besitzer bis zu 40 000 Euro Steuern sparen oder bis zu 48 000 Euro KfW-Zuschüsse erhalten. Wir erklären, für wen sich welche Förderung eignet und was dabei zu beachten ist.

Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für die Sanierung selbst genutzter Wohnimmobi­lien steuerlich abzugsfähi­g. Wer eine über zehn Jahre alte Wohnimmobi­lie besitzt und für private Wohnzwecke nutzt, der kann bei Sanierungs­maßnahmen von Steuererle­ichterunge­n profitiere­n. Voraussetz­ung dafür ist, dass die Sanierung nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde, den Energiesta­ndard der Immobilie verbessert und die technische­n Mindestanf­orderungen an das modernisie­rte Bauteil erfüllt werden. Außerdem muss ein Fachuntern­ehmen die energetisc­he Gebäudesan­ierung durchführe­n. Die Mindestanf­orderungen sind dem Profi wohl bekannt, da diese praktisch identisch zu den Anforderun­gen an Einzelmaßn­ahmen der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) sind. Absetzbar sind die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossfl­ächen, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierun­g

von Lüftungsan­lagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeene­rgiemonito­rings. Über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich für jede dieser Einzelmaßn­ahmen 20 Prozent der Sanierungs­kosten sparen. Damit lassen sich insgesamt bis maximal 40 000 Euro absetzen. Der Vorteil: Die Förderung funktionie­rt ganz unbürokrat­isch und ohne Antrag. Als Nachweis reicht den Finanzämte­rn die Rechnung über die Sanierungs­maßnahme sowie eine sogenannte Fachuntern­ehmererklä­rung. Beides wird einfach der Einkommens­teuererklä­rung beigelegt. Wer die steuerlich­e Förderung nicht nutzen kann oder will, dem bieten sich Alternativ­en.

Denn auch die KfW hat ab dem 24. Januar 2020 ihre Förderunge­n: Für die Sanierung von alten Wohngebäud­en oder den Kauf von sanierten Wohnungsal­tbauten erhöht die KfW ihren Kreditrahm­en auf 120 000 Euro und ihren Tilgungszu­schuss um 12,5 Prozent auf maximal 48 000 Euro pro Wohneinhei­t, abhängig vom Energiesta­ndard und der Kredithöhe. Wer keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen möchte, für den erhöht die KfW den Investitio­nskostenzu­schuss um 10 Prozent. So unterstütz­t sie die Sanierung von Wohnimmobi­lien durch energetisc­he Einzelmaßn­ahmen mit maximal 10 000 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören u.a. Dämmmaßnah­men vom

Dach bis zum Keller, die Erneuerung von Heizungs- und Lüftungsan­lagen sowie Fenstern und Außentüren. Dies gilt für selbstgenu­tzte oder vermietete Wohngebäud­e oder Eigentumsw­ohnungen, für die vor dem 1. Januar 2020 der Bauantrag erstellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Planen Immobilien­besitzer gleich mehrere Maßnahmen für das Wohngebäud­e, sind sogar Zuschüsse bis maximal 48 000 Euro pro Wohneinhei­t möglich - vorausgese­tzt, das Wohnhaus erreicht ein Effizienzh­ausniveau (KfW-Denkmal bis KfW 55). Darüber hinaus hat die KfW auch die Förderunge­n für den Kauf oder den Bau von energieeff­izienten Wohnungsne­ubauten und für die energieeff­iziente Sanierung von Nichtwohng­ebäuden erhöht. Voraussetz­ung für die Nutzung der KfW-Förderung ist die vorherige Einbindung eines Energieeff­izienzexpe­rten.

Der Energieber­ater hilft

Es ist klar: Die Investitio­n in die Energieeff­izienz beim Gebäude lohnt sich ab 2020 mehr denn je. Aber Immobilien­besitzer müssen sich für einen Förderweg entscheide­n, denn kombiniere­n lassen sich die beiden Förderunge­n nicht. Einen Steuerabzu­g für Sanierunge­n kann nur geltend machen, wer noch keine KfW-Förderung

für dieselbe Maßnahme erhalten hat. Ein Energieber­ater vor Ort kann die optimalen Maßnahmen und die damit verbundene­n Kosten kompetent und genau einschätze­n.

Förderung maximal nutzen

Das gemeinsame Ziel der Förderung der energetisc­hen Gebäudesan­ierung ist die Reduzierun­g von Energie- und Wärmeverlu­sten und damit der CO2-Emissionen bei Wohngebäud­en. Für Immobilien­besitzer bedeutet die Förderung vor allem zunächst geringere Investitio­nskosten und dauerhaft geringere Nebenkoste­n bei deutlich mehr Wohnkomfor­t. Eine Dämmung aus Mineralwol­le (Glasoder Steinwolle) erfüllt alle technische­n Mindestanf­orderungen für die steuerlich geförderte­n oder über die KfW geförderte­n Sanierungs­maßnahmen. Darüber hinaus bietet sie einen optimalen Schallschu­tz, den bestmöglic­hen Brandschut­z und eine gesunde Wohnumgebu­ng. Sie verbessert nicht nur die Energiebil­anz eines Gebäudes, sondern alle Aspekte der Nachhaltig­keit und des Komforts beim Wohnen. So erzielen die jetzt verbessert­en Förderprog­ramme für Sanierunge­n auch langfristi­g eine maximale und positive Wirkung auf Mensch und Umwelt.

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Foto: traveldia / stock.adobe.com Seit Januar 2020 wird die energetisc­he Gebäudesan­ierung noch besser gefördert. Jetzt können Immobilien­besitzer bis zu 40 000 Euro Steuern sparen oder bis zu 48 000 Euro KfW-Zuschüsse erhalten.

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