Würde und Tod
Zum Leitartikel „Dieses Urteil gibt Schwerkranken ihre Würde zurück“von Christian Grimm vom 27. Februar: Allein die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist für die Würde des Lebens schon schlimm genug. Für weitaus schlimmer halte ich die Entleerung und Umdeutung des Begriffs der „Würde“. Ein Abschied „in Würde“hat sich noch nie vollzogen, indem einer Hand an sich selbst gelegt hat. Für die Angehörigen ist es etwas vom Schlimmsten, wenn sie einen Suizid miterleben müssen.
In Würde aus dem Leben scheiden bedeutet dagegen, den Zeitpunkt geduldig abzuwarten, bis der Herrgott einen zu sich ruft (oder wenn man will: bis es die Natur so vorgibt). Dass dies gut begleitet sein muss, steht außer Frage. Dazu haben wir auch bisher gute palliative Möglichkeiten, etwa hochwertige Schmerztherapien oder das Recht, die Apparatemedizin nicht bis zum Letzten auszunutzen. Wenn Herr Grimm die letzte Lebensphase als ein „jämmerliches Zugrundegehen“oder „Dahinvegetieren“bezeichnet, geht das an der Menschenwürde, die gerade im Sterbeprozess besonders geschützt werden muss, eindeutig vorbei. Guido Beck,
Markt Rettenbach
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