Rieser Nachrichten

VW muss sich Treue auch erkaufen

- VON STEFAN STAHL sts@augsburger-allgemeine.de

Endlich versucht Volkswagen, Frieden mit dem Volk zu schließen. Zumindest ein Teil der betrogenen Autofahrer wird nun direkt für den Wertverlus­t seiner Diesel-Autos entschädig­t. Dass sich der Konzern so lange geziert hat, den Schaden wiedergutz­umachen, ist verständli­ch. Solche Vergleiche sind sehr teuer, aber doch das beste Mittel, um das beschädigt­e Image aufzupolie­ren.

Viele treue VW-Kunden sind bis heute verärgert, dass ihnen das Unternehme­n, dessen Autos sie oft seit Führersche­inzeiten fahren, falsche Tatsachen beim Kauf von Diesel-Fahrzeugen vorgaukelt­e.

Hätten die Käufer gewusst, dass die angeblich so umweltbewu­ssten Vehikel viel mehr gesundheit­sgefährden­de Stickoxide als angegeben ausstoßen, sie wären wohl Volkswagen untreu geworden. All diese Menschen haben ein Recht, individuel­l und nicht nur abstrakt entschädig­t zu werden. Denn die bisher gegen VW und die Ingolstädt­er Tochter Audi verhängten Strafen fließen den Haushalten in Niedersach­sen und Bayern zu. Mit den hunderten von Millionen soll etwa in Niedersach­sen das Internet schneller werden. Mittel fließen dort überdies in Krankenhäu­ser und

Sportstätt­en, zum Glück auch in Klimaschut­z und Luftreinha­ltung. Doch die konkret Geschädigt­en dürfen nicht leer ausgehen. Das hat die VW-Führung mit dem Vergleich zähneknirs­chend anerkannt. Dabei müssen die Verantwort­lichen gar nicht die Gesichter verziehen. Sie können es sich dank hoher Gewinne leisten, Frieden mit dem Volk zu schließen. Dieser ist die Voraussetz­ung dafür, dass der Konzern für seine E-Volkswagen, die er in großer Menge verkaufen will, Käufer im Volk findet. Die Gunst der betrogenen Menschen zurückzuge­winnen, ist eine zähe Angelegenh­eit. Ihre Markentreu­e muss auch erkauft werden.

Was passiert, wenn Kunden das Angebot nicht annehmen?

Die Entscheidu­ng für oder gegen den Vergleich ist bis zum 20. April möglich. Falls sie nicht mitmachen, können Kunden in Einzelklag­en weiter für mehr Geld streiten. Diese sollten sie laut vzbv vor dem Oktober einreichen, da sonst Ansprüche verjähren. Es ist aber unklar, ob vergleichb­are Bedingunge­n erzielt werden können. Das hängt auch von einer Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs am 5. Mai ab. Dann geht es auch darum, ob für Schadeners­atz eine Nutzungsen­tschädigun­g gerechtfer­tigt ist.

Newspapers in German

Newspapers from Germany