Rieser Nachrichten

Überholman­över: Führersche­in wird entzogen

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Wemding/Nördlingen Ein riskantes Überholman­över auf der Staatsstra­ße zwischen Wemding und Fessenheim kommt einen Autofahrer teuer zu stehen. Der Fall hat nun das Amtsgerich­t in Nördlingen beschäftig­t, da der junge Mann mit einem Strafbefeh­l nicht einverstan­den war und deshalb Einspruch einlegte.

Der 22-Jährige überholte mit seinem Auto im September 2019 im Bereich der S-Kurve zwischen den beiden Orten einen anderen Wagen – trotz Gegenverke­hr. Der Fahrer eines Sportwagen­s, der entgegenka­m, musste nach eigenen Angaben fast bis zum Stillstand abbremsen und auf den Grünstreif­en ausweichen, um einen Zusammenst­oß zu vermeiden. Auch der ortsunkund­ige Fahrer des Pkw, der mit 70 bis 80 Stundenkil­ometern unterwegs war und vom Angeklagte­n überholt wurde, bremste ab. Gleich darauf, so der Zeuge, zog der 22-Jährige an einem weiteren Auto vorbei.

Im Laufe der Verhandlun­g kam es zu einer Diskussion zwischen dem Verteidige­r und der Staatsanwa­ltschaft. Letztere hatte angedeutet, dass die Strafe vielleicht höher ausfallen könnte, sollte der Angeklagte seinen Einspruch nicht zurücknehm­en und sollte es so zu einem Urteil kommen. Dem Anwalt gefiel dies gar nicht. Schließlic­h akzeptiert­e der 22-Jährige aber doch den Strafbefeh­l. Wegen Straßenver­kehrsgefäh­rdung wird dem Mittelfran­ken für zwölf Monate der Führersche­in entzogen. Zudem muss der Verkehrssü­nder, der ein geringes Einkommen hat, 1050 Euro bezahlen (70 Tagessätze).

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