Sportstätten unter Auflagen geöffnet
Donauwörth nennt hierfür Bedingungen
Donauwörth Die Stadt Donauwörth hat in einer Pressemitteilung informiert, dass das Stauferpark-Stadion sowie die übrigen städtischen Freiluft-Sportanlagen (Sportplätze und Bolzplätze, auch Beachvolleyball) ab sofort zur Nutzung freigegeben werden. Allerdings geschieht das unter bestimmten Bedingungen.
Das zuständige Sachgebiet sei bereits in Kontakt mit den Vereinen, wie die Stadt informiert. Für die Nutzung des Stadions wurde ein Konzept erstellt, das den jeweiligen Vereinen gegen Unterschrift ausgehändigt werde, darüber hinaus werde ein separater Belegungsplan geführt.
Die Auflagen im einzelnen:
● Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich sowie Taktik-, Technikoder Konditionstraining im Bereich der Mannschaftssportarten,
● Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
● Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
● Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
● kontaktfreie Durchführung,
● konsequente Einhaltung der Hygieneund Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
● keine Nutzung von Umkleidekabinen,
● keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WCAnlagen ist jedoch möglich,
● Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen, ● keine Nutzung von Gesellschaftsund Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig),
● keine besondere Gefährdung von
„vulnerablen Personen“(Risikogruppen) durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes,
● keine Zuschauer.
Dies wird den Sportvereinen laut Stadt auch für die Nutzung vereinseigener Sportstätten so empfohlen.