Rieser Nachrichten

Freie Mitarbeite­r sind nicht automatisc­h selbststän­dig

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Selbst wer offiziell als „freier Mitarbeite­r“tätig ist, kann abhängig beschäftig­t sein. Dann muss der Arbeitgebe­r auch Sozialabga­ben bezahlen. Bei der Entscheidu­ng kommt es darauf an, ob eine Person ein unternehme­risches Risiko trägt, zeigt ein Urteil des Hessischen Landessozi­algerichts. In dem Fall ging es um eine Physiother­apeutin, die in einer Praxis einen Vertrag als freie Mitarbeite­rin hatte. Sie zahlte weder Miete noch sonstige Praxiskost­en und war nicht unternehme­risch aufgetrete­n. Das Gericht entschied, dass die Frau abhängig beschäftig­t und sozialvers­icherungsp­flichtig ist.

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