Freie Mitarbeiter sind nicht automatisch selbstständig
Selbst wer offiziell als „freier Mitarbeiter“tätig ist, kann abhängig beschäftigt sein. Dann muss der Arbeitgeber auch Sozialabgaben bezahlen. Bei der Entscheidung kommt es darauf an, ob eine Person ein unternehmerisches Risiko trägt, zeigt ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts. In dem Fall ging es um eine Physiotherapeutin, die in einer Praxis einen Vertrag als freie Mitarbeiterin hatte. Sie zahlte weder Miete noch sonstige Praxiskosten und war nicht unternehmerisch aufgetreten. Das Gericht entschied, dass die Frau abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig ist.