Käferbekämpfung wird für Waldbesitzer verpflichtend
Anfang Mai hatte die Untere Forstbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis einen sogenannten amtlichen allgemeinen Hinweis für Waldbesitzer veröffentlicht und deutlich gemacht, dass diese alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers zu treffen hätten. Leider seien nicht alle Waldbesitzende dem nachgekommen, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Deshalb hat die Untere Forstbehörde jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, in der den Waldbesitzern die Überwachungspflichten und Bekämpfungsmaßnahmen amtlich angeordnet werden. Die Allgemeinverfügung werde in den nächsten Tagen auch in den Mitteilungsblättern der Städte und Gemeinden veröffentlicht.