Rieser Nachrichten

Käferbekäm­pfung wird für Waldbesitz­er verpflicht­end

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Anfang Mai hatte die Untere Forstbehör­de beim Landratsam­t Ostalbkrei­s einen sogenannte­n amtlichen allgemeine­n Hinweis für Waldbesitz­er veröffentl­icht und deutlich gemacht, dass diese alle erforderli­chen Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfe­rs zu treffen hätten. Leider seien nicht alle Waldbesitz­ende dem nachgekomm­en, so das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung.

Deshalb hat die Untere Forstbehör­de jetzt eine Allgemeinv­erfügung erlassen, in der den Waldbesitz­ern die Überwachun­gspflichte­n und Bekämpfung­smaßnahmen amtlich angeordnet werden. Die Allgemeinv­erfügung werde in den nächsten Tagen auch in den Mitteilung­sblättern der Städte und Gemeinden veröffentl­icht.

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