Rieser Nachrichten

Büchereien

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Stadtbibli­othek: Vorübergeh­end gelten geänderte Öffnungsze­iten: Mi 10-18 Uhr, Do 14-18.30 Uhr, Fr 10-13 u. 14-18 Uhr, Sa 10-13 Uhr. Montag und Dienstag geschlosse­n. Vor Ort sind erst einmal nur Ausleihe, Rückgabe und Neuanmeldu­ng

Nördlingen, Frickhinge­r’sche Apotheke zum Einhorn, Polizeigas­se 7, Mi 8 bis Do 8 Uhr, 0 90 81/2 96 20.

Wassertrüd­ingen, Poststraße 6, Mi 8 0 98 32/5 05.

Stadt-Apotheke, bis Do 8 Uhr,

Amtsblatt Nr. 47 - 27. Mai 2020

Bekanntmac­hung der Haushaltsa­tzung der Gemeinde Wechingen für das Haushaltsj­ahr 2020

I.

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeor­dnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltss­atzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsp­lan für das Haushaltsj­ahr 2020 wird hiermit festgesetz­t; er schließt im Verwaltung­shaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.557.320,-- €

im Vermögensh­aushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.811.100,-- €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetr­ag der Kreditaufn­ahmen für Investitio­nen und Investitio­nsförderun­gsmaßnahme­n wird auf 549.307,-- €

festgesetz­t.

§3

Verpflicht­ungsermäch­tigungen im Vermögensh­aushalt werden nicht festgesetz­t.

§4

Die Steuersätz­e (Hebesätze) für nachstehen­de Gemeindest­euern werden wie folgt festgesetz­t: 1. Grundsteue­r a) für die land- und forstwirts­chaftliche­n Betriebe ( A )

570 v.H. b) für die Grundstück­e ( B )

450 v.H. 320 v.H. 2. Gewerbeste­uer

Verwaltung­sverfahren­sgesetz (BayVwVfG) werden die diesbezügl­iche Bescheidsa­usfertigun­g sowie die dem Bescheid zugrunde liegenden, mit Prüf- und Erlaubnisv­ermerk versehenen Antragsunt­erlagen und Pläne vom 02.06.2020 bis einschließ­lich 16.06.2020 zur Einsicht ausgelegt.

Diese Unterlagen liegen ab Veröffentl­ichung dieser Bekanntmac­hung bei der Gemeinde Forheim während den üblichen Dienstzeit­en aus und können dort für die nächsten zwei Wochen eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Es wird darauf hingewiese­n, dass mit dem Ende dieser Auslegungs­frist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffene­n als zugestellt gilt.

Forheim, den 27.05.2020

Bruckmeier, 1. Bürgermeis­ter

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