Büchereien
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Wassertrüdingen, Poststraße 6, Mi 8 0 98 32/5 05.
Stadt-Apotheke, bis Do 8 Uhr,
Amtsblatt Nr. 47 - 27. Mai 2020
Bekanntmachung der Haushaltsatzung der Gemeinde Wechingen für das Haushaltsjahr 2020
I.
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.557.320,-- €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.811.100,-- €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 549.307,-- €
festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( A )
570 v.H. b) für die Grundstücke ( B )
450 v.H. 320 v.H. 2. Gewerbesteuer
Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden die diesbezügliche Bescheidsausfertigung sowie die dem Bescheid zugrunde liegenden, mit Prüf- und Erlaubnisvermerk versehenen Antragsunterlagen und Pläne vom 02.06.2020 bis einschließlich 16.06.2020 zur Einsicht ausgelegt.
Diese Unterlagen liegen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Forheim während den üblichen Dienstzeiten aus und können dort für die nächsten zwei Wochen eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende dieser Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Forheim, den 27.05.2020
Bruckmeier, 1. Bürgermeister