Rieser Nachrichten

Frau nach Autounfall vor Gericht

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Nördlingen Eigentlich war eine 27-Jährige entspannt auf der Bundesstra­ße in Richtung Nürnberg unterwegs. Eine für die Frau aus Neusäß bekannte Strecke, weil sie in Nürnberg studiert hat. Zone 80, eine langgezoge­ne Rechtskurv­e. Vor ihr zwei Autos und ein Lastwagen. Auf einmal knallt es. „Den Unfall habe ich erst realisiert, als jemand nach etwa fünf Minuten meine Autotüre geöffnet hat“, sagte die Frau vor dem Amtsgerich­t in Nördlingen. Beide Autos waren mit den linken Seiten aneinander­geschrammt, wodurch ein Schaden von 1200 Euro entstand.

Trotzdem musste sich die 27-Jährige vor dem Amtsgerich­t in Nördlingen wegen des Unfalls und eines angeblich absichtlic­hen Überholman­övers verantwort­en. Ein Zeuge war etwa 150 Meter hinter der Beschuldig­ten mit seinem Auto gefahren. Er sagte aus, dass es zwar kein aggressive­r Überholvor­gang gewesen wäre, er aber gesehen hätte, wie der Wagen in der Rechtskurv­e komplett auf die Gegenspur gefahren sei. „Solche Situatione­n sehe ich öfters“, sagte der Monheimer, der für die Arbeit unter der Woche nach Donauwörth pendelt.

Die junge Frau, die mit ihrem Auto im Gegenverke­hr unterwegs gewesen war, konnte sich nicht mehr an viele Details zum Unfall erinnern. Erst kurz vor der Kollision hätte sie das entgegenko­mmende Auto wahrgenomm­en. Danach wären die Autos seitlich aneinander­vorbeigesc­hrammt und die Autotüre hätte sich quasi „über ihr Bein gelegt“. Als sich die Unfallveru­rsacherin bei der jungen Frau entschuldi­gte, antwortete diese: „Kein Problem, das war nur Materialsc­haden.“Der Rechtsanwa­lt argumentie­rte, dass seine Mandantin die Strecke gut kennen würde und sie wahrschein­lich durch ein Augenblick­sversagen, einen kurzen Moment der Unachtsamk­eit, etwas mit dem Auto nach links ausgescher­t sei. Zudem hätte der Zeuge ausgesagt, dass er solche Situatione­n oft auf der Strecke sehe, weswegen er diese Beobachtun­g vielleicht auch zu einem Überholman­över zuordnen würde. Das Verfahren wurde eingestell­t. Die Unfallveru­rsacherin muss eine Auflage von 300 Euro zahlen.

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