Frau nach Autounfall vor Gericht
Nördlingen Eigentlich war eine 27-Jährige entspannt auf der Bundesstraße in Richtung Nürnberg unterwegs. Eine für die Frau aus Neusäß bekannte Strecke, weil sie in Nürnberg studiert hat. Zone 80, eine langgezogene Rechtskurve. Vor ihr zwei Autos und ein Lastwagen. Auf einmal knallt es. „Den Unfall habe ich erst realisiert, als jemand nach etwa fünf Minuten meine Autotüre geöffnet hat“, sagte die Frau vor dem Amtsgericht in Nördlingen. Beide Autos waren mit den linken Seiten aneinandergeschrammt, wodurch ein Schaden von 1200 Euro entstand.
Trotzdem musste sich die 27-Jährige vor dem Amtsgericht in Nördlingen wegen des Unfalls und eines angeblich absichtlichen Überholmanövers verantworten. Ein Zeuge war etwa 150 Meter hinter der Beschuldigten mit seinem Auto gefahren. Er sagte aus, dass es zwar kein aggressiver Überholvorgang gewesen wäre, er aber gesehen hätte, wie der Wagen in der Rechtskurve komplett auf die Gegenspur gefahren sei. „Solche Situationen sehe ich öfters“, sagte der Monheimer, der für die Arbeit unter der Woche nach Donauwörth pendelt.
Die junge Frau, die mit ihrem Auto im Gegenverkehr unterwegs gewesen war, konnte sich nicht mehr an viele Details zum Unfall erinnern. Erst kurz vor der Kollision hätte sie das entgegenkommende Auto wahrgenommen. Danach wären die Autos seitlich aneinandervorbeigeschrammt und die Autotüre hätte sich quasi „über ihr Bein gelegt“. Als sich die Unfallverursacherin bei der jungen Frau entschuldigte, antwortete diese: „Kein Problem, das war nur Materialschaden.“Der Rechtsanwalt argumentierte, dass seine Mandantin die Strecke gut kennen würde und sie wahrscheinlich durch ein Augenblicksversagen, einen kurzen Moment der Unachtsamkeit, etwas mit dem Auto nach links ausgeschert sei. Zudem hätte der Zeuge ausgesagt, dass er solche Situationen oft auf der Strecke sehe, weswegen er diese Beobachtung vielleicht auch zu einem Überholmanöver zuordnen würde. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Unfallverursacherin muss eine Auflage von 300 Euro zahlen.