Ablehnung ist gesetzeswidrig
Zum Bericht „Fachakademie weist Kritik zurück“in den Rieser Nachrichten am 21.10.2020:
Maria Stern, eine Ausbildungsstätte für Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen, verwehrt einer volljährigen Auszubildenden den Besuch der Fachakademie. Dies geschieht mit der Begründung, es sei unerwünscht, Nasenringe, Piercings, Ohrtunnel und Tattoos zu tragen. Diese Art der beruflichen Ausgrenzung durch eine katholische Einrichtung finde ich in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft besorgniserregend, gesetzwidrig und überheblich. Das hier Unerwünschte ist heute fester Bestandteil von öffentlich anerkannter Körperkultur und Ausdruck individueller Lebensform und darf nicht zur Diskriminierung von einzelnen Berufsgruppen führen.
Die pädagogischen Aussagen der Akademie in Bezug auf Kleinkinder in Zusammenhang mit Körperschmuck finde ich abenteuerlich und fachlich falsch. Als Erzieher kann ich dieser Argumentation nicht folgen. Gerade Kinder und Jugendliche sind per se neugierig, aufgeschlossen und stehen einer Erzieherin oder einem Erzieher mit Körperschmuck sicherlich auch offen gegenüber, trägt doch Vater und Mutter zu Hause vielleicht auch solchen. Auch die in den 70er-Jahren verpönten langen Haare, Miniröcke und Jeans etc. haben zu keinen Irritationen und Spätfolgen für die anvertrauten Kinder und Jugendlichen geführt. Wenn es das Ziel der Fachakademie Maria Stern ist, junge Menschen individuell auf ihrem Bildungsweg zu begleiten, dann muss sie auch Individualität und Modernität zulassen. Unsere Gesellschaft benötigt gerade in der heutigen Zeit couragierte und weltoffene Pädagogen.
Gerd Anders, Nördlingen