Mann bedrängt Polizei
Drängler fährt auf der B 2 mit Lichthupe hinter einem Zivilfahrzeug. Das schlechte Gewissen lässt nicht lange auf sich warten
Landkreis Trauriger Alltag auf Deutschlands Straßen, wobei gerade die gut ausgebaute B2 im südlichen landkreis Donau-Ries keine Ausnahme macht: Ein genervtes Gesicht im Rückspiegel, die Lichthupe gesetzt, Linksblinker; manchmal kommt noch eine beleidigende Geste dazu. Dann passiert der Drängler – und man wünscht sich als halbwegs braver Verkehrsteilnehmer manchmal einen Polizisten herbei, der den Raser in die Schranken weist. So geschehen auf jener Bundesstraße bei Bäumenheim. Zusätzlich pikant in diesem Fall: Der Bedrängte selbst war der Polizeibeamte in einem Zivilfahrzeug.
Im Dezember 2019 war der 56-jährige Beschuldigte mit seiner Frau auf dem Heimweg von einer Urlaubsreise. Wie Moritz Röser als Vertreter der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht in Nördlingen ausführte, war der Rieser auf der linken Fahrspur unterwegs als er sich einem Lastwagen, der rechts fuhr, näherte. Hinter diesem fuhr auch ein Polizeihauptmeister in einem Zivilfahrzeug, auf dem Weg von Gersthofen zurück ins Revier nach Donauwörth. Der wollte den Laster ebenfalls überholen, blinkte und – weil der nahende Pkw des Beschuldigten augenscheinlich noch weit genug weg war – scherte auf die linke Fahrspur ein.
Offenbar war der 56-Jährige allerdings schneller als zunächst angenommen, denn plötzlich sah ihn der Polizeibeamte wild gestikulierend im Rückspiegel. Zwar bestritt der Rieser, eine Scheibenwischer-Geste gezeigt zu haben – doch der Beamte blieb bei seiner Aussage. Eine solche Geste gilt juristisch ziemlich eindeutig als Beleidigung. Und jenes Auffahren mit Lichthupe und Hupe zudem als Nötigung.
Die Version des Beschuldigten klang indes so: Er sei mit gut 120 Stundenkilometern unterwegs gewesen, als der Pkw plötzlich auf seine Fahrspur einscherte. Bremsend und quasi im Schock habe er gehupt und die Lichthupe gesetzt – sowie eine „Geh weg“-Geste angedeutet.
Daraufhin hat er im nächsten Moment
die Kelle des Polizisten gesehen und musste diesem zur nächsten Nothaltebucht folgen. „Emotional aufgebracht“und „erschrocken“sei der Mann ihm erschienen, so der Polizist. Zudem habe er geäußert, dass er sich anders verhalten hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Polizei vor ihm fährt. Der Beamte habe ihm dann erklärt, dass er sich jedem Verkehrsteilnehmer gegenüber anständig zu verhalten habe. In der Folge habe sich der Beschuldigte sogar per Telefon bei dem Polizeibeamten entschuldigt. Dieser nahm den 56-Jährigen letztlich in Schutz: „Er war nicht der typische Verkehrsrowdy, das Ganze geschah eher aus der Emotion heraus.“Dafür sprach auch die bislang weiße Weste des Dränglers: Er hatte sich bis dato nichts zu schulden kommen lassen.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Schamann erkannte dies sowie die Einsicht und die prompte Entschuldigung des Mannes an. Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro vorläufig eingestellt.