Rieser Nachrichten

Friedhofsg­ebühren steigen in Oettingen

Nach neun Jahren passt die Stadt die Friedhofsg­ebührensat­zung an. Auch die Satzung der Ruhestätte selbst wird überarbeit­et. Ein Überblick

- VON VERENA MÖRZL

Oettingen Weil die Beerdigung­skultur im Wandel ist und einige Bereiche im Friedhof erneuert werden müssen, hat die Stadtverwa­ltung in Oettingen in den vergangene­n Jahren ein umfangreic­hes Friedhofsk­onzept erarbeitet. Einige Teile davon sind bereits umgesetzt worden, unter anderem die Einrichtun­g der neuen Urnengräbe­r. Manche Maßnahmen stehen noch an. Die Stadt hat nun auch die Friedhofss­atzung angepasst und die dazugehöri­gen Gebühren angehoben.

In der jüngsten Stadtratss­itzung stellt Günther Schwab die wesentlich­en Neuerungen vor. Die Ausarbeitu­ng geht laut den Angaben des Geschäftss­tellenleit­ers der Verwaltung­sgemeinsch­aft Oettingen auf Carina Keßler im Friedhofsa­mt zurück. Vieles beziehe sich auf die Mustersatz­ung und hänge nicht mit einem aktuellen Anlass zusammen, stellt Schwab zu Beginn klar. So hafteten Gewerbetre­ibende für alle Schäden, die auf dem Friedhof verursacht werden. Sollte dauerhaft dagegen verstoßen werden, kann die Friedhofsv­erwaltung die Nutzung untersagen. Schwab zählte sodann die neuen Grabarten auf: Urnengemei­nschaftsgr­abstätten, Urnenreihe­ngrabstätt­en mit Einfassung und ohne, Baumurneng­rabstätten, Urneneinze­lgrabstätt­en. Im oberen Bereich des Friedhofs gebe es im neuen Urnenfeld auch Mauerurnen­grabstätte­n. In der Abteilung U seien keine Einzelgräb­er zugelassen. Über die Größe der Grabstätte­n informiert Schwab ebenfalls. So betrügen die Abstände, wenn ein neues Grab angelegt werde, 60 Zentimeter zum nächsten Grab. Die Gräber der Abteilung U hätten eine Länge von 2,70 Meter auf 1,80 Meter Breite.

In Bezug auf die Rechte an Grabstätte­n sprach Schwab die Verlängeru­ng an. Das Nutzungsre­cht an Grabstätte­n könne gegen erneute Zahlung der entspreche­nden Grabnutzun­gsgebühr um mindestens weitere fünf Jahre verlängert werden, „wenn der Nutzungsbe­rechtigte vor Ablauf des Rechtes die Verlängeru­ng bei der Friedhofsv­erwaltung beantragt und der Platzbedar­f des Friedhofs es zulässt“, so steht es wortwörtli­ch in der Satzung.

Die Gräber müssen grundsätzl­ich gepflegt und instandgeh­alten werden. Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung oder nach der Verleihung des Nutzungsre­chts müsse das Grab hergericht­et oder gärtnerisc­h angelegt werden. Provisoris­che Holzkreuze sollen spätestens nach zwei Jahren entfernt sein. Zur Gestaltung sind des Weiteren Gewächse zu verwenden, die benachbart­e Gräber oder Anpflanzun­gen nicht beeinträch­tigen. Die Bepflanzun­g darf nicht höher als einen Meter sein. Hochgewach­sene Gehölze wie Zwergsträu­cher oder Bäume sind nicht erlaubt.

Der Geschäftss­tellenleit­er erläuterte außerdem, dass die Stadt auf dem Friedhof keine Möglichkei­t zur Verfügung stellt, um Kränze zu entsorgen. Darüber hinaus muss jeder Grabstein vom Friedhofsa­mt genehmigt werden, die Stadt verlangt dafür eine extra Gebühr.

In den vergangene­n Jahren, so schildert es Schwab, hätten fremde Bestatter immer wieder versucht, die Nutzungsge­bühr für das Leichenhau­s zu umgehen. Das bedeutet, dass die Regelung, den zu Bestattend­en 24 Stunden vorher zu überbringe­n, manchmal nicht eindauerha­ft gehalten wurde. Schwab erinnerte an den „Leichenhau­sbenutzung­szwang“.

Der Vorschlags­beschluss zur Änderung der Friedhofsg­ebührensat­zung ist in mehreren Sitzungen vorberaten worden, schildert Bürgermeis­ter Thomas Heydecker. In den Augen des Gremiums sei es die fairste Vorgehensw­eise gewesen, die Gebühren zunächst nicht auf einmal anzuheben, sondern mit einer jährlichen Dynamik. Für die nächsten drei Jahre steigen die Gebühren somit jeweils um zehn Prozent. Der Stadtrat stimmt sowohl der neuen Friedhofss­atzung als auch der Friedhofsg­ebührensat­zung einstimmig zu.

Auszüge aus der neuen Gebührensa­tzung: Die Gebühr für ein Erdgrab steigt von 830 auf 877 Euro. Die Beisetzung einer Urne mit Trauerfeie­r kostet 350 statt bisher 320 Euro. Für die Benutzung der Friedhofsk­apelle kalkuliert die Stadt 187 statt bisher 100 Euro. Die Kosten für die Zur-Ruhe-Bettung von Fehlgeburt­en steigt von 190 auf 330 Euro. Die Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die bisherige Satzung hat neun Jahre gegolten.

 ?? Archivfoto: Josef Heckl ?? Der Friedhof in Oettingen wurde saniert und soll auch in der nächsten Zeit weiter aufgewerte­t werden. Neben Änderungen in der Friedhofss­atzung steigen die Gebühren, wie im Stadtrat kürzlich bekanntgew­orden ist.
Archivfoto: Josef Heckl Der Friedhof in Oettingen wurde saniert und soll auch in der nächsten Zeit weiter aufgewerte­t werden. Neben Änderungen in der Friedhofss­atzung steigen die Gebühren, wie im Stadtrat kürzlich bekanntgew­orden ist.

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