Durch die Grenze getrennt
Paare wehren sich gegen Besuchsverbot
München/Innsbruck Infolge der Ausweisung von Virusvariantengebieten sind Paare an der deutschen Grenze wieder getrennt – zumindest, wenn sie nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Wie das Bundesinnenministerium bestätigte, dürfen Partner aus Tschechien oder dem österreichischen Bundesland Tirol ohne einen solchen Nachweis nicht nach Deutschland einreisen.
Damit wiederhole sich für betroffene Paare der „Albtraum“aus 2020, sagt der Verfasser eines offenen Briefes im Namen mehrerer „binationaler Paare“, Lukas Steinegger aus Tirol. Er selbst lebt in Innsbruck, seine Lebenspartnerin in München. Gesehen haben sich die beiden laut Steinegger zuletzt am 13. Februar – einen Tag, bevor die Grenzen geschlossen wurden.
In seinem offenen Brief fordert Steinegger nun im Namen von dutzenden weiteren Paaren eine Einreise-Möglichkeit für Lebenspartner unabhängig von Trauschein oder eingetragener Partnerschaft – und ohne Quarantänepflicht. „Dass wir uns als Gesellschaft darum bemühen müssen, das Virus, so gut es geht, einzudämmen, steht außer Frage“, schreibt Steinegger. „Es muss aber erlaubt sein, den/die Liebste(n) sehen zu dürfen!“An der Anmeldepflicht einer Einreise und negativen Corona-Tests als Voraussetzung wolle man dabei nicht rütteln. Offene Briefe kommentiere das Bundesinnenministerium dennoch grundsätzlich nicht, sagte eine Sprecherin zu den Forderungen. Weitere „Ausnahmetatbestände“bei EinreiseVerboten aus Virusvariantengebieten seien aber nicht geplant.