Rieser Nachrichten

Vogelgripp­e: Stallpflic­ht angeordnet

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Landkreis Zum Schutz der Geflügelbe­stände wurde bayernweit eine Stallpflic­ht in Risikogebi­eten angeordnet. Das hat das Bayerische Umweltmini­sterium aufgrund einer Risikobewe­rtung des Bayerische­n Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it veranlasst. Hintergrun­d ist die Ausbreitun­g der Geflügelpe­st – auch Vogelgripp­e genannt – in der Wildvogelp­opulation. Durch die Stallpflic­ht und die konsequent­e Einhaltung der Biosicherh­eitsmaßnah­men solle der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausund Nutzgeflüg­el vermieden und so eine Einschlepp­ung in die Geflügelha­ltungen verhindert werden, wie das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung berichtet.

Dabei werden unter anderem die geografisc­hen Gegebenhei­ten wie zum Beispiel bekannte Sammelplät­ze von durchziehe­nden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldi­chte berücksich­tigt. Die Risikogebi­ete erstrecken sich um Fließgewäs­ser und stehende Gewässer im Abstand von jeweils 500 Meter vom Gewässerra­nd. Als Risikogebi­ete wurden im Landkreis Donau-Ries die Fließgewäs­ser Donau, Lech, Wörnitz, Eger, Schmutter und Zusam sowie stehende Gewässer im nördlichen und südlichen Landkreis festgelegt.

Für alle privaten und gewerblich­en Tierhalter, die Geflügel in Risikogebi­eten des Landkreise­s halten, wird unter anderem eine Aufstallun­g des Geflügels angeordnet. Entweder sind die Tiere in geschlosse­nen Ställen oder unter einem regendicht­en Dach mit „spatzendic­hten“Seitenwänd­en, zum Beispiel aus Maschendra­ht, zu halten.

Um eine weitere Ausbreitun­g der Geflügelpe­st in der Wildvogelp­opulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelm­onitoring konsequent weitergefü­hrt. Seit Herbst breitet sich die Geflügelpe­st bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschlan­d über 700 Fälle von Geflügelpe­st aufgetrete­n. In Bayern sind insgesamt aktuell 23 Fälle von Geflügelpe­st bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflüg­elbestände­n amtlich festgestel­lt worden.

„Der aktuell auftretend­e Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragba­r“, erklärt Dr. Thomas Kellner, Leiter des Veterinära­mtes im Landratsam­t Donau-Ries. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenkli­ch, so lange das Fleisch ausreichen­d erhitzt und die allgemeine Küchenhygi­ene eingehalte­n wird. Bei den zuletzt untersucht­en Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgripp­e-Virus nachgewies­en werden. Dennoch, so Kellner, sei es dringend notwendig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflüg­el zu minimieren, um das Einschlepp­en und Verbreiten des H5N8-Virus zu verhindern.

Um eine weitere Ausbreitun­g zu vermeiden, müsse bei einem Ausbruch der gesamte Bestand getötet werden – bei der zuletzt in den Jahren 2016/2017 grassieren­den Geflügelpe­st lag die Zahl bundesweit bei über 900000 Tieren. Präventivm­aßnahmen durch Medikament­e gebe es nicht.

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