Vogelgrippe: Stallpflicht angeordnet
Landkreis Zum Schutz der Geflügelbestände wurde bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veranlasst. Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen solle der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausund Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung berichtet.
Dabei werden unter anderem die geografischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt. Die Risikogebiete erstrecken sich um Fließgewässer und stehende Gewässer im Abstand von jeweils 500 Meter vom Gewässerrand. Als Risikogebiete wurden im Landkreis Donau-Ries die Fließgewässer Donau, Lech, Wörnitz, Eger, Schmutter und Zusam sowie stehende Gewässer im nördlichen und südlichen Landkreis festgelegt.
Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel in Risikogebieten des Landkreises halten, wird unter anderem eine Aufstallung des Geflügels angeordnet. Entweder sind die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem regendichten Dach mit „spatzendichten“Seitenwänden, zum Beispiel aus Maschendraht, zu halten.
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Seit Herbst breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 700 Fälle von Geflügelpest aufgetreten. In Bayern sind insgesamt aktuell 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden.
„Der aktuell auftretende Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragbar“, erklärt Dr. Thomas Kellner, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Donau-Ries. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenklich, so lange das Fleisch ausreichend erhitzt und die allgemeine Küchenhygiene eingehalten wird. Bei den zuletzt untersuchten Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden. Dennoch, so Kellner, sei es dringend notwendig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu minimieren, um das Einschleppen und Verbreiten des H5N8-Virus zu verhindern.
Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, müsse bei einem Ausbruch der gesamte Bestand getötet werden – bei der zuletzt in den Jahren 2016/2017 grassierenden Geflügelpest lag die Zahl bundesweit bei über 900000 Tieren. Präventivmaßnahmen durch Medikamente gebe es nicht.