Abbau des Zauns gegen Wildschäden
Oettingen Nach jahrelangem Rechtsstreit muss der an der Südseite des Oettinger Forsts verlaufende feste Wildschadensabwehrzaun nun vorzeitig abgebaut werden. Für die Errichtung des Zauns wurde seinerzeit durch das Landratsamt DonauRies eine Baugenehmigung erteilt, in der insbesondere das Betretungsrecht gewürdigt wurde. Im Rahmen der Zulassungsprüfung stellte das Landratsamt fest, dass bei einer Vielzahl von Öffnungen in Form von Toren in regelmäßigen Abständen nicht von einer Sperre auszugehen sei. Folglich wurde der Zaun in „überwältigendem Einvernehmen mit den betroffenen Landwirten“errichtet, wie eine Unterschriftenaktion der örtlichen Bevölkerung mit mehr als 800 Unterschriften bekräftigte. Das teilt die Betriebsleitung Forst der Fürst zu OettingenSpielberg’schen Verwaltung diese Woche mit, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Berufungsantrag abgelehnt hat.
Seitens der Erholungssuchenden gebe es bis heute dank guter Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung keine Beschwerden, so ein Mitglied der Geschäftsleitung. „Der Wald ist für jeden jederzeit über Wege und Forststraßen voll zugänglich. Ähnlich wie auf den Almen des Alpenraums muss lediglich ein Tor geöffnet werden.“Die Argumentation des Bund Naturschutz (BN) hinsichtlich des freien Betretungsrechts löse Kopfschütteln aus. Nachdem eine Verbandsklage des BN vor Gericht nicht zugelassen war, klagte eine einzelne Privatperson – Mitglied im BN, Ortsgruppe Oettingen.
Gutachten über Passierbarkeit wurde erstellt
Gleich nach Fertigstellung des Zauns wurde über ein monatelanges Monitoring offiziell und unabhängig ein Gutachten über die Passierbarkeit sämtlicher in der Region vorkommender Tierarten erstellt. Eigens für die Wanderung der Biber wurden an den bekannten Wanderrouten Durchlässe eingebaut, heißt es weiter. Alle anderen Wildtiere können den Zaun aufgrund der Maschenweite passieren oder aufgrund seiner geringen Höhe problemlos überspringen. Einzig für das Schwarzwild bestätigte sich der feste Zaun als nahezu unpassierbar und unterband wie beabsichtigt ihre Wechsel vom Forst in die Flur.
Der Zaun hat seine beabsichtigte Wirkung, nämlich das Schwarzwild von den an langer Front an den Oettinger Forst angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen fernzuhalten, von Beginn an zur Zufriedenheit der von der Wildschadenssituation Betroffenen voll erfüllt, so die Pressemitteilung weiter. Die vor dem Zaunbau gravierenden Schäden an Wiesen und Feldfrüchten konnten jahrelang auf ein Minimum reduziert werden. Die praktischen Auswirkungen des Urteils gehen jetzt leider wieder zu Lasten der Landwirte, die aller Voraussicht nach nun wieder mit unkalkulierbaren Wildschäden rechnen müssen. Im Gespräch mit unserer Redaktion heißt es, dass das Landratsamt den Abbau des Zauns bereits vorbereite. (pm)