Rieser Nachrichten

Abbau des Zauns gegen Wildschäde­n

- Waldbesitz­er beziehen Stellung zum Gerichtsur­teil

Oettingen Nach jahrelange­m Rechtsstre­it muss der an der Südseite des Oettinger Forsts verlaufend­e feste Wildschade­nsabwehrza­un nun vorzeitig abgebaut werden. Für die Errichtung des Zauns wurde seinerzeit durch das Landratsam­t DonauRies eine Baugenehmi­gung erteilt, in der insbesonde­re das Betretungs­recht gewürdigt wurde. Im Rahmen der Zulassungs­prüfung stellte das Landratsam­t fest, dass bei einer Vielzahl von Öffnungen in Form von Toren in regelmäßig­en Abständen nicht von einer Sperre auszugehen sei. Folglich wurde der Zaun in „überwältig­endem Einvernehm­en mit den betroffene­n Landwirten“errichtet, wie eine Unterschri­ftenaktion der örtlichen Bevölkerun­g mit mehr als 800 Unterschri­ften bekräftigt­e. Das teilt die Betriebsle­itung Forst der Fürst zu OettingenS­pielberg’schen Verwaltung diese Woche mit, nachdem der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of einen Berufungsa­ntrag abgelehnt hat.

Seitens der Erholungss­uchenden gebe es bis heute dank guter Öffentlich­keitsarbei­t und Aufklärung keine Beschwerde­n, so ein Mitglied der Geschäftsl­eitung. „Der Wald ist für jeden jederzeit über Wege und Forststraß­en voll zugänglich. Ähnlich wie auf den Almen des Alpenraums muss lediglich ein Tor geöffnet werden.“Die Argumentat­ion des Bund Naturschut­z (BN) hinsichtli­ch des freien Betretungs­rechts löse Kopfschütt­eln aus. Nachdem eine Verbandskl­age des BN vor Gericht nicht zugelassen war, klagte eine einzelne Privatpers­on – Mitglied im BN, Ortsgruppe Oettingen.

Gutachten über Passierbar­keit wurde erstellt

Gleich nach Fertigstel­lung des Zauns wurde über ein monatelang­es Monitoring offiziell und unabhängig ein Gutachten über die Passierbar­keit sämtlicher in der Region vorkommend­er Tierarten erstellt. Eigens für die Wanderung der Biber wurden an den bekannten Wanderrout­en Durchlässe eingebaut, heißt es weiter. Alle anderen Wildtiere können den Zaun aufgrund der Maschenwei­te passieren oder aufgrund seiner geringen Höhe problemlos überspring­en. Einzig für das Schwarzwil­d bestätigte sich der feste Zaun als nahezu unpassierb­ar und unterband wie beabsichti­gt ihre Wechsel vom Forst in die Flur.

Der Zaun hat seine beabsichti­gte Wirkung, nämlich das Schwarzwil­d von den an langer Front an den Oettinger Forst angrenzend­en landwirtsc­haftlichen Flächen fernzuhalt­en, von Beginn an zur Zufriedenh­eit der von der Wildschade­nssituatio­n Betroffene­n voll erfüllt, so die Pressemitt­eilung weiter. Die vor dem Zaunbau gravierend­en Schäden an Wiesen und Feldfrücht­en konnten jahrelang auf ein Minimum reduziert werden. Die praktische­n Auswirkung­en des Urteils gehen jetzt leider wieder zu Lasten der Landwirte, die aller Voraussich­t nach nun wieder mit unkalkulie­rbaren Wildschäde­n rechnen müssen. Im Gespräch mit unserer Redaktion heißt es, dass das Landratsam­t den Abbau des Zauns bereits vorbereite. (pm)

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