Saarbruecker Zeitung

Urteil gegen St. Ingberter Ex- OB Georg Jung ist rechtskräf­tig

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Saarbrücke­n/St. Ingbert. Die Justiz kann die Akten im Fall des früheren St. Ingberter Oberbürger­meister Georg Jung (CDU) schließen. Das Urteil über 300 Tagessätze zu jeweils 50 Euro (insgesamt 15 000 Euro), das die Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts Saarbrücke­n im Juli letzten Jahres fällte, ist rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat jetzt die Revision der Verteidigu­ng Jungs verworfen.

Der Ex- OB war der Vorteilsna­hme in vier Fällen und der Untreue zu Lasten einer privaten Stiftung schuldig gesprochen worden. Anlass waren Spenden, die Jung von Firmen einsammelt­e, die mit der Stadt in Kontakt standen. Ihm wurde angekreide­t, dass rund 400 000 Euro in die Kasse eines Vereins zur Förde- rung sozialer und kulturelle­r Belange geleitet wurden, statt in die Kasse der Stadt. Zudem wurde er wegen Untreue verurteilt, weil er in eigener Sache ein Auftragsgu­tachten einer Münchner Anwaltskan­zlei aus der Kasse der BläseStift­ung für Wohlfahrts­pflege bezahlen ließ. Jung war als OB Vorsitzend­er dieser Stiftung und wollte es offenbar auch nach der 2011 verlorenen Urwahl bleiben.

Sein Verteidige­r Guido Britz bestätigte gestern, dass das Urteil rechtskräf­tig ist. Obwohl das Urteil auf einer Verständig­ung zwischen den Prozessbet­eiligten basierte, sei Revision eingelegt worden, damit der BGH das Strafmaß absegne. Sein Mandant habe die Geldstrafe bezahlt und auch der entstanden­e Schaden sei längst beglichen, so Britz. mju

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