Saarbruecker Zeitung

Abmahnung für Facebook

Verbrauche­rschützer kritisiere­n das soziale Netzwerk für seine Nutzungsbe­dingungen

- Von dpa-Mitarbeite­rin Jessica Binsch

Im Streit um die neuen Nutzungsbe­digungen bei Facebook haben die Verbrauche­rzentralen das Netzwerk abgemahnt. 19 Klauseln verstießen gegen deutsches Recht. Facebook weist die Vorwürfe zurück.

Berlin. Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen hält 19 Punkte in den Nutzungsre­geln von Facebook für rechtswidr­ig. Der Verband hat deswegen das Online-Netzwerk abgemahnt. Facebook wies die Vorwürfe gestern zurück: Das Unternehme­n sei sich sicher, dass die seit Ende Januar geltenden neuen Nutzungsbe­dingungen den Gesetzen entspräche­n.

Der Verband kritisiert insbesonde­re die Auswertung von Nutzerdate­n zur Verknüpfun­g mit Werbung. „Für den Verbrauche­r erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden“, erklärte die Verbrauche­rzentrale. Nach deutschem Recht dürfen Unternehme­n persönlich­e Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligu­ng fehle bei Facebook.

Facebook hat nun Zeit, bis zum 16. März auf die Abmahnung des vzbv zu reagieren. Wenn das Netzwerk sich weigert, eine vom Verband eingeforde­rte Unterlassu­ngserkläru­ng zu unterschre­iben, könnten die Verbrauche­rschützer vor Gericht Klage einreichen. .

Die Verbrauche­rschützer werfen Facebook in ihrer Stellungna­hme vor, das eigene Geschäftsm­odell zu verharmlos­en. „Facebook ist und bleibt kostenlos“, heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. „So kostenlos ist Facebook eben nicht“, sagte Carola Elbrecht, Expertin für Digitales bei den Verbrauche­rzentralen. „Es ist ja kein Geheimnis, dass Facebook mit den Daten seiner Nutzer Geld verdient. Aber trotzdem wird der Werbechara­kter verschleie­rt. Die Daten führen ja zu den Gewinnen.“Die eigenen Daten seien „ein sehr kostbares Gut“, sagte die Juristin. Nutzer sollten nicht zu freigiebig damit umgehen. Der Verband will mit der Abmahnung erreichen, dass Facebook die Klauseln ändert. Datenschüt­zer und Politiker hatten die zehn Regeln deutlich kritisiert, die Facebook Ende Januar eingeführt hatte.

Facebook wies die Beschwerde zurück. „Wir sind zuversicht­lich, dass die Aktualisie­rungen dem geltenden Recht entspreche­n“, erklärte ein Sprecher des Unternehme­ns. Die Verbrauche­rzentralen selbst hätten gelobt, dass die Bedingunge­n nun einfacher zu verstehen seien. „Nach einer ersten Einschätzu­ng sind wir überrascht, dass sich der vzbv auf bestehende Richtlinie­n und Funktionen fokussiert, die seit zehn Jahren von Facebook und anderen Onlinedien­sten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unser Plattform sind.“

Facebook verwies auf die irische Datenschut­zbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbe­dingungen spreche. Das Unternehme­n führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschüt­zer zuständig. Die Verbrauche­rzentralen haben in Deutschlan­d bereits US- Giganten wie Googlerech­tlich zu Änderungen in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen gezwungen. Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) stärkte den Verbrauche­rschützern den Rücken. Der Verband „greift berechtigt­e Kritikpunk­te auf.“

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