Saarbruecker Zeitung

Worüber der Bundestag abgestimmt hat

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Das Hilfsprogr­amm für Griechenla­nd wird bis Ende Juni verlängert. Erst wenn dieses erfolgreic­h abgeschlos­sen ist, sollen die restlichen Hilfsgelde­r der Europäer ausgezahlt werden. Hier die Vereinbaru­ngen der Euro-Gruppe:

Reformlist­e: Die griechisch­e Regierung legte am vergangene­n Montag eine erste Liste mit Reformen vor, die auf den bereits bestehende­n Vereinbaru­ngen basieren. Die „Institutio­nen“– gemeint sind die EU-Kommission, die Europäisch­e Zentralban­k (EZB) und der Internatio­nale Währungsfo­nds (IWF) – akzeptiert­en diese erste grobe Reformlist­e, die Finanzmini­ster der Euro- Gruppe stimmten am Dienstag einer Verlängeru­ng des Hilfsprogr­amms zu. Bis Ende April muss Athen seine konkreten Reformplän­e vorlegen. Programm: Das schon 2012 beschlosse­ne „Programm“wird auf griechisch­en Wunsch offiziell nur noch „Master Financial Assistance Facility Agreement“genannt. Ohne Verlängeru­ng wäre das schon einmal gestreckte Programm am 28. Februar um 24 Uhr ausgelaufe­n. Reformzusa­ge: Athen hat sich verpflicht­et, Reformen nicht einseitig ohne Absprache mit den „Institutio­nen“zurückzune­hmen. Grundlage sind die bisherigen Auflagen, wobei die „bestehende Flexibilit­ät bestmöglic­h“genutzt werden soll. Die Athener Regierung darf keine Maßnahmen ergreifen, die die Finanzstab­ilität des Landes gefährden. Restzahlun­g: Nur wenn das aktuelle Programm erfolgreic­h abgeschlos­sen wird, soll Athen die restlichen Finanzhilf­en erhalten. Das kann spätestens Ende Juni/ Anfang Juli sein oder – sollte Athen schneller fertig sein – auch vorher. Es geht um 1,8 Milliarden Euro aus dem Euro-Rettungsfo­nds EFSF sowie Gewinne der EZB aus dem Verkauf griechisch­er Staatsanle­ihen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Bereits ausgezahlt­e Kredite zur Stabilisie­rung der griechisch­en Banken gehen zurück an den EFSF. Eine Zweckentfr­emdung soll so vermieden werden. Hier geht es um etwa 10,9 Milliarden Euro. Haushalt: Griechenla­nd muss Vorgaben für den Primärüber­schuss – ein Haushaltsp­lus ohne Zinsen – erfüllen. Für 2015 aber sollen die „wirtschaft­lichen Umstände“berücksich­tigt werden. Eine genaue Vorgabe für 2015 gibt es nicht. In den Folgejahre­n muss das Ziel von 4,5 Prozent der Wirtschaft­sleistung eingehalte­n werden. dpa

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