Mangel am Neuwagen berechtigt zum Tausch
Käufer haben vielerlei Rechte auf Entschädigung, wenn ihr neues Auto Macken aufweist
Berlin. (np) Wer an seinem Neuwagen Mängel feststellt, hat ein Recht auf Entschädigung. Dazu gehören etwa ein Ersatzfahrzeug ohne Mangel sowie die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. Die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, dass ein Käufer von seinem Vertragspartner – in der Regel einem Autohaus – unentgeltliche Nachbesserungen verlangen kann, wenn er an seinem Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate einen Mangel feststellt. Als Mängel gelten zum Beispiel eine andere Ausstattung als bestellt, ein zu hoher Kraftstoffverbrauch oder eine unzureichende Bremsleistung. Fällt der Mangel erst später auf, aber innerhalb der ersten zwei Jahre, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Der Händler darf nachbessern Welche Leistungen dem Käufer eines mangelhaften Neuwagens zustehen, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Als Faustformel gilt: Je gefährlicher und schwerwiegender ein Mangel ist, desto we- niger Nachbesserungsversuche muss man hinnehmen, ehe man vom Kauf zurücktreten kann. Der sogenannte Rücktrittsanspruch ermöglicht es, den mangelhaften Wagen gegen ein mangelfreies Fahrzeug auszutauschen. „Normalerweise müssen Käufer dem Vertragspartner zwei Nachbesserungen zugestehen, ehe ein Anrecht auf ein anderes Fahrzeug besteht“, erklärt Christian Janeczek. Er ist Rechtsanwalt und Verkehrsrechtsexperte im deutschen Anwaltverein in Berlin. Zur Beseitigung der Mängel kann der Käufer dem Vertragspartner eine Frist setzen. Üblich sind je nach Umfang des Mangels zwei Wochen. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, kann ebenfalls ein sofortiger Anspruch auf ein mangelfreies Auto bestehen oder man kann den Fahrzeugkauf rückgängig machen. Neben Nachbesserung und Rücktrittsanspruch sind auch eine Minderung des Kaufpreises sowie Schadenersatzzahlungen möglich. Dazu muss dem Verkäufer jedoch ein Verschulden nachgewiesen werden.