Bei Auszubildenden ist Probezeit ein Muss
Hamburg. Jugendliche sollten sich nicht wundern, wenn ihr Ausbildungsvertrag eine Klausel enthält, die eine Probezeit vorsieht. Letztere ist gesetzlich vorgeschrieben, sagt Fin Mohaupt. Er ist Leiter der Ausbildungsberatung der Handelskammer Hamburg. Die Probezeit muss bei Lehrlingen mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen. Das muss allerdings schriftlich geschehen, erläutert Mohaupt. dpa