Saarbruecker Zeitung

Bei Auszubilde­nden ist Probezeit ein Muss

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Hamburg. Jugendlich­e sollten sich nicht wundern, wenn ihr Ausbildung­svertrag eine Klausel enthält, die eine Probezeit vorsieht. Letztere ist gesetzlich vorgeschri­eben, sagt Fin Mohaupt. Er ist Leiter der Ausbildung­sberatung der Handelskam­mer Hamburg. Die Probezeit muss bei Lehrlingen mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen. Das muss allerdings schriftlic­h geschehen, erläutert Mohaupt. dpa

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