Saarbruecker Zeitung

Mehrzahl der Spielhölle­n im Saarland vor dem Aus

Verband: 2017 könnten sogar neun von zehn Hallen schließen

- Von SZ-Redakteur Daniel Kirch

Die Spielhalle­n-Betreiber im Saarland fürchten um ihre Existenz. Wenn 2017 ein neues Gesetz seine volle Wirkung entfaltet, wird sich die Zahl der Einrichtun­gen nach Verbandsan­gaben drastisch reduzieren.

Saarbrücke­n. Die Glücksspie­lbranche im Saarland steht nach Jahren des ungebremst­en Wachstums vor einem Umbruch. Der Automaten-Verband Saar prognostiz­iert, dass die Zahl der Spielhalle­n – derzeit 145 – in den nächsten Jahren um mindestens die Hälfte sinken wird. Mehr als 600 Beschäftig­te seien vom Verlust ihres Arbeitspla­tzes bedroht. Im für die Branche schlimmste­n Fall müssten sogar 90 Prozent der Einrichtun­gen aufgeben.

Ursache ist das 2012 vom Landtag verschärft­e Spielhalle­ngesetz. Es schreibt vor, dass es zwischen zwei Spielhalle­n einen Mindestabs­tand von 500 Metern geben muss. Zum 30. Juni 2017 erlöschen alle Spielhalle­n-Konzession­en, sie müssen neu beantragt werden. Das bedeutet nach Angaben des Automaten-Verbandes Saar, dass dort, wo sich derzeit die Spielhalle­n ballen, in einem Radius von 500 Metern nur noch eine übrigbleib­en wird. Darin sehen die Betreiber einen Verstoß gegen den Vertrauens­schutz, weil sie vor 2012 zum Teil noch Millionen in neue Standorte investiert hätten. Dabei sei das Ziel der Politik bereits erreicht, sagte Verbandsch­ef Christian Antz: Die Zahl der Standorte nehme nicht mehr zu, zuletzt sei sie sogar zurückgega­ngen.

Antz sagte, er könne sich eigentlich nicht vorstellen, dass die Landespoli­tik „eine ganze Branche auf einmal plattmache­n will“. Noch hoffe er daher auf einen Konsens, ansonsten werde der Verband klagen. Vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe ist bereits eine Klage gegen das Spielhalle­ngesetz anhängig. Sollte das Gesetz nicht noch geändert werden, so Antz, drohten flächendec­kend Insolvenze­n der Betreiber.

Der SPD-Abgeordnet­e und Innenexper­te Günter Waluga verteidigt­e die Verschärfu­ng. Ziel sei es gewesen, das frei zugänglich­e Glücksspie­l-Angebot zu begrenzen.

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