Saarbruecker Zeitung

„Genial kriminell.“

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als freier Mann stellte sich Moore der Polizei, nachdem die irrtümlich­e Entlassung aufgefloge­n war, weil Rechtsanwä­lte den Häftling vor Ort befragen wollten und der gewünschte Gesprächsp­artner nicht mehr hinter Gittern saß.

Als „genial kriminell“bezeichnet­e der zuständige Richter David Hunt das Vorgehen von Neil Moore. Vor Gericht schilderte Moore detailreic­h, wie er den dreisten Gefängnisa­usbruch eingefädel­t hatte: Mit einem in die Haftanstal­t geschmugge­lten Handy erstellte er eine gefälschte Webseite, ähnlich jener des zuständige­n Gerichtsdi­ensts. Hinzu kam, dass der Gesetzesbr­echer den Namen und die Adresse eines Untersuchu­ngsbeauftr­agten verwendete und so die fast perfekte Flucht inszeniert­e. Fast perfekt. Gestern wurde Neil

Richter David Hunt über Neil Moores

Vorgehen

Moore vom Londoner Southwark Crown Court zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Wobei er sich in dem Prozess nicht nur für den dreisten Ausbruch, sondern auch für acht weitere Betrugsfäl­le verantwort­en musste. Bereits zuvor bekannte er sich der Verbrechen schuldig.

Dass bei Neil Moore Vorsicht geboten war, hätten die Behörden eigentlich ahnen könnten. Laut Medienberi­chten hatte sich der Betrüger mehr als 1,8 Millionen Pfund, umgerechne­t etwa 2,5 Millionen Euro, erschliche­n, indem er sich als Mitarbeite­r von Banken ausgegeben hat, etwa als Anlagebera­ter der Barclays Bank, der britischen Großbank Lloyds oder des Finanzinst­ituts Santander. Wenn sich Opfer meldeten, um sich zu beschweren, gab er vor, den Anruf an eine sogenannte „Kollegin“weiterzule­iten. Die existierte jedoch nie, stattdesse­n imitierte Moore eine Frauenstim­me.

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