Unterschriften für Volksbegehren auch künftig nur im Rathaus
Saarbrücken. Wer sich im Saarland an einem Volksbegehren beteiligen will, muss seine Unterschrift auch künftig im Rathaus oder in einem Bürgerbüro seiner Kommune leisten. Den Gesetzentwurf von Linken und Piraten, eine Eintragung per Briefwahl oder elektronische Verfahren zu ermöglichen, lehnte die großen Koalition ab. Der CDU-Abgeordnete Roland Theis sagte, die sogenannte Amtseintragung biete Rechtssicherheit für die Initiatoren eines Volksbegehrens. Die aktuelle Regelung im Saarland sei „ein guter Kompromiss“zwischen repräsentativer Demokratie und plebiszitären Elementen. Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine sagte hingegen: „Jeder, der ein bisschen Praxis hat (…), weiß doch, dass es kaum möglich ist, die Leute aufs Rathaus zu bringen.“
Damit ein Volksbegehren Erfolg hat, müssen es binnen drei Monaten sieben Prozent der Stimmberechtigten – also rund 55 000 Menschen – mit ihrer Unterschrift auf dem Amt unterstützen. Dies sei fast unmöglich zu schaffen, so die Linke, die ein Volksbegehren zur Begrenzung der Dispo-Zinsen bei den Sparkassen in die Wege geleitet hat.
Die Grünen unterstützten den Gesetzentwurf. Fraktionschef Hubert Ulrich räumte ein, die Grünen seien mit dem Vorschlag, auch eine freie Sammlung etwa auf Marktplätzen zuzulassen, in der Jamaika-Koalition an der CDU gescheitert. kir