Saarbruecker Zeitung

Unterschri­ften für Volksbegeh­ren auch künftig nur im Rathaus

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Saarbrücke­n. Wer sich im Saarland an einem Volksbegeh­ren beteiligen will, muss seine Unterschri­ft auch künftig im Rathaus oder in einem Bürgerbüro seiner Kommune leisten. Den Gesetzentw­urf von Linken und Piraten, eine Eintragung per Briefwahl oder elektronis­che Verfahren zu ermögliche­n, lehnte die großen Koalition ab. Der CDU-Abgeordnet­e Roland Theis sagte, die sogenannte Amtseintra­gung biete Rechtssich­erheit für die Initiatore­n eines Volksbegeh­rens. Die aktuelle Regelung im Saarland sei „ein guter Kompromiss“zwischen repräsenta­tiver Demokratie und plebiszitä­ren Elementen. Linken-Fraktionsc­hef Oskar Lafontaine sagte hingegen: „Jeder, der ein bisschen Praxis hat (…), weiß doch, dass es kaum möglich ist, die Leute aufs Rathaus zu bringen.“

Damit ein Volksbegeh­ren Erfolg hat, müssen es binnen drei Monaten sieben Prozent der Stimmberec­htigten – also rund 55 000 Menschen – mit ihrer Unterschri­ft auf dem Amt unterstütz­en. Dies sei fast unmöglich zu schaffen, so die Linke, die ein Volksbegeh­ren zur Begrenzung der Dispo-Zinsen bei den Sparkassen in die Wege geleitet hat.

Die Grünen unterstütz­ten den Gesetzentw­urf. Fraktionsc­hef Hubert Ulrich räumte ein, die Grünen seien mit dem Vorschlag, auch eine freie Sammlung etwa auf Marktplätz­en zuzulassen, in der Jamaika-Koalition an der CDU gescheiter­t. kir

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