Bekommt man schneller einen Facharzt-Termin?
Neue Servicestelle ab 1. Februar – Kritik von Kassenärzten
Um die Wartezeiten auf Facharzt-Termine zu verkürzen, muss die Kassenärztliche Vereinigung eine Termin-Servicestelle einrichten. Ihr Vorsitzender befürchtet dadurch jedoch Nachteile für die Patienten.
Saarbrücken. „Vor Mitte/Ende September wird das sicher nichts.“Die Frage nach einem Termin beim Facharzt kann für Kassenpatienten mitunter zur Geduldsprobe werden. Gesetzlich Versicherte erhalten deshalb künftig eine Vier-Wochen- Garantie für Facharzttermine, so haben es Bundestag und Bundesrat kürzlich beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) TerminServicestellen einrichten müssen, an die sich Versicherte bei Vorlage einer Überweisung ihres Hausarztes wenden können. Dort sollen sie binnen einer Woche einen Termin innerhalb der nächsten vier Wochen erhalten. Gelingt dies nicht, sollen sie sich auf Kosten der niedergelassenen Ärzte im Krankenhaus behandeln lassen können.
Die KV im Saarland wehrte sich gegen die Pläne. Denn seit 2010 wenden Mediziner hier ein Verfahren an, das aus ihrer Sicht erfolgreich ist: Braucht ein Patient einen schnellen Termin beim Facharzt, kann ihm der Hausarzt eine „Dringliche Überweisung“ausstellen. Eine Studie hatte 2014 ergeben, dass Patienten damit im Schnitt nur sechs Tage auf ihren Termin beim Spezialisten warten.
Zum 1. Februar 2016 soll die neue Termin-Servicestelle der KV im Saarland eröffnen. Vier Mitarbeiter sollen Anrufe entgegennehmen und Termine vergeben. „Das wird ein logistischer Aufwand, es wird die Ärzteschaft Geld kosten und es wird letzten Endes nicht wirklich jemandem helfen“, kritisiert KV-Chef Dr. Gunter Hauptmann. „Wir schätzen, dass allein die Personalkosten etwa 250 000 Euro im Jahr betragen.“Das Geld fehle bei den Honoraren für die niedergelassenen Ärzte. Trotz Unterstützung des Saar- Gesundheitsministeriums sei keine Ausnahme fürs Saarland mit seinem Modell der „Dringlichen Überweisung“zu erreichen gewesen.
Noch müsse geklärt werden, für welche Erkrankungen die Servicestellen zuständig sind, wie der Versicherte nachweisen muss, dass er einen Anspruch auf die Leistung hat und welche Entfernung zum Behandlungsort dem Patienten zugemutet werden kann.
Niedergelassene Ärzte sollen den Servicestellen Termine nennen, die dort vergeben werden können. Dazu verpflichtet seien sie jedoch nicht. Wird innerhalb der Frist kein Termin gefunden, muss die Servicestelle einen Termin in einem Krankenhaus vermitteln. Nicht im Gesetz geklärt sei, was passiere, wenn die KV das nicht einhält, sagt Hauptmannn. Aus Sicht der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung sind Krankenhaus-Ambulanzen aufgrund des Personalmangels aber gar nicht in der Lage, Termin-Engpässe bei Fachärzten aufzufangen.
Außer für Termine bei Augen- und Frauenärzten muss der Patient nachweisen, dass er sich selbst um Termine bemüht hat. Dafür könne der Hausarzt eine Überweisung zur Termin-Servicestelle ausstellen, sagt Hauptmann. Auch Patienten, die eine Routineuntersuchung wünschen, sollen sich an die Servicestellen wenden können – allerdings ohne Frist.
Rund 700 000 Überweisungen an Fachärzte gibt es im Saarland pro Quartal. Bei der Studie 2014 waren zehn Prozent davon dringlich. „Da käme man auf 700 bis 800 Überweisungen am Tag“, überschlägt Hauptmann.
Durch die Änderungen befürchtet er Nachteile für die Patienten: „Es kann sein, dass eine Frau in Merzig einen Termin beim Gynäkologen haben will und einen Termin in Homburg kriegt“, erklärt er. Bei einer „Dringlichen Überweisung“über den Hausarzt hingegen könne geschaut werden, wo der Patient bereits in Behandlung war, und versucht werden, dort einen Termin zu organisieren. Daher soll die „Dringliche Überweisung“parallel zur Servicestelle bestehen bleiben. „Wir setzen auf die gute Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten und sind optimistisch, dass die Patienten so vernünftig sind, dass sie sich durch die Praxis vermitteln lassen und nicht anonym“, so Hauptmann.