Ex-Schwerverbrecher Walter H. (66) muss wieder vor Gericht
Saarbrücken. Dem früheren Gewaltverbrecher Walter H. droht erneut eine Gefängnisstrafe. Am morgigen Donnerstag muss sich der mehrfach vorbestrafte Saarländer vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten. Der 66-Jährige soll gegen mehrere Weisungen der Justiz verstoßen haben, die seinen Lebenswandel in Freiheit betreffen.
Der Angeklagte hatte in den 60er, 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts unter dem Einfluss von Alkohol mehrere schwere Gewalttaten mit sexuellem Bezug verübt. Im Alter von 20 Jahren hatte er eine 16-Jährige vergewaltigt und erwürgt. Nach seiner Haftentlassung hatte er 1979 eine fremde Frau bedrängt und gewürgt. Er musste erneut ins Gefängnis. Danach griff H. zwei weitere Frauen an. Eine davon zerrte er in den Wald, um sie zum Sex zu zwingen.
Anschließend saß der Saarländer seit 1992 nahezu ununterbrochen im Gefängnis oder in der forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter. Im August 2013 kam er unter strengen Auflagen auf freien Fuß. Zuvor war ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass von H. keine akute Gefahr schwerster Delikte mehr ausgehe. Der in jüngeren Jahren problematische Sexualtrieb sei im Alter nicht mehr so dominant. H. sei ruhiger geworden. Der Betroffene benötige aber strenge Vorgaben und Rahmenbedingungen. Insbesondere müsse ein striktes Alkoholverbot beachtet werden. Denn unter dem Einfluss von Alkohol bestehe das Risiko, dass H. nach und nach die Kontrolle verliere.
Gegen einige der Vorgaben soll der Angeklagte nun verstoßen haben. Er hat angeblich Alkohol getrunken, sein Handy ausgeschaltet und ein Bordell besucht. Von diesem Besuch soll er seinem Bewährungshelfer erzählt haben. Darauf seien Zeit und Ort über die elektronische Fußfessel von H. ausfindig gemacht worden.
Der 66-jährige H. lebt derzeit in einer betreuten Wohngruppe. Nach Aussage seines Verteidigers Michael Rehberger macht er sich dort sehr gut. Nicht eine der zahlreichen Kontrollen auf Alkohol sei positiv gewesen. Der 66-Jährige habe sich eingelebt und halte sich an die Regeln. Für ihn sei es deshalb eine schlimme Situation, wieder vor Gericht zu müssen. wi