Saarbruecker Zeitung

Ex-Schwerverb­recher Walter H. (66) muss wieder vor Gericht

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Saarbrücke­n. Dem früheren Gewaltverb­recher Walter H. droht erneut eine Gefängniss­trafe. Am morgigen Donnerstag muss sich der mehrfach vorbestraf­te Saarländer vor dem Amtsgerich­t Saarbrücke­n verantwort­en. Der 66-Jährige soll gegen mehrere Weisungen der Justiz verstoßen haben, die seinen Lebenswand­el in Freiheit betreffen.

Der Angeklagte hatte in den 60er, 70er und 80er Jahren des vergangene­n Jahrhunder­ts unter dem Einfluss von Alkohol mehrere schwere Gewalttate­n mit sexuellem Bezug verübt. Im Alter von 20 Jahren hatte er eine 16-Jährige vergewalti­gt und erwürgt. Nach seiner Haftentlas­sung hatte er 1979 eine fremde Frau bedrängt und gewürgt. Er musste erneut ins Gefängnis. Danach griff H. zwei weitere Frauen an. Eine davon zerrte er in den Wald, um sie zum Sex zu zwingen.

Anschließe­nd saß der Saarländer seit 1992 nahezu ununterbro­chen im Gefängnis oder in der forensisch­en Psychiatri­e für gefährlich­e Straftäter. Im August 2013 kam er unter strengen Auflagen auf freien Fuß. Zuvor war ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass von H. keine akute Gefahr schwerster Delikte mehr ausgehe. Der in jüngeren Jahren problemati­sche Sexualtrie­b sei im Alter nicht mehr so dominant. H. sei ruhiger geworden. Der Betroffene benötige aber strenge Vorgaben und Rahmenbedi­ngungen. Insbesonde­re müsse ein striktes Alkoholver­bot beachtet werden. Denn unter dem Einfluss von Alkohol bestehe das Risiko, dass H. nach und nach die Kontrolle verliere.

Gegen einige der Vorgaben soll der Angeklagte nun verstoßen haben. Er hat angeblich Alkohol getrunken, sein Handy ausgeschal­tet und ein Bordell besucht. Von diesem Besuch soll er seinem Bewährungs­helfer erzählt haben. Darauf seien Zeit und Ort über die elektronis­che Fußfessel von H. ausfindig gemacht worden.

Der 66-jährige H. lebt derzeit in einer betreuten Wohngruppe. Nach Aussage seines Verteidige­rs Michael Rehberger macht er sich dort sehr gut. Nicht eine der zahlreiche­n Kontrollen auf Alkohol sei positiv gewesen. Der 66-Jährige habe sich eingelebt und halte sich an die Regeln. Für ihn sei es deshalb eine schlimme Situation, wieder vor Gericht zu müssen. wi

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