Bürgerfraktion lehnt Schiedstermin ab
Nebentätigkeit des St. Ingberter Oberbürgermeisters bleibt weiter strittig
Welten trennen den Sprecher der Bürgerfraktion und den St. Ingberter Oberbürgermeister, wenn es um dessen Nebentätigkeit geht. Dominik Schmoll will rückhaltlose Aufklärung, Hans Wagner sieht sich bewusst verleumdet.
St. Ingbert. Der Streit zwischen der Bürgerfraktion „Wir für St. Ingbert“und dem St. Ingberter Oberbürgermeister um dessen Nebentätigkeit als Bestattungsunternehmer geht weiter. Am Freitag forderte der Fraktionsvorsitzende Dominik Schmoll von Hans Wagner eine rückhaltlose Aufklärung in Sachen Nebentätigkeit. „Selbst der Anschein eines wirtschaftlichen Eigeninteresses muss ausgeräumt sein“, so Schmoll. Wagner hingegen sieht in solchen Forderungen nur einen weiteren Versuch, seinem Ansehen zu schaden.
Ob der Streit allerdings vor dem Schiedsmann verhandelt wird, ist offen. Denn die Bürgerfraktion wies am Freitag ein Schlichtungsverfahren zurück. Wagner habe dieses Verfahren nur gewählt, weil die Fraktion eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgelehnt habe, zu der sie dessen Anwalt aufgefordert habe. Schmoll: „Wir lassen uns das Wort nicht verbieten und werden als Stadtratsmitglieder weiterhin unsere Kontrollfunktion ausüben.“Zudem zweifelt Schmoll an der Neutralität des vorgeschlagenen Schiedsmannes Georg Lorscheider, weil dieser ein Segelfreund des Oberbürgermeisters sei. Da man bei dem gemeinsamen Törn, der wie Wagner bestätigt im Juli stattfand, noch nichts von den Schiedsverfahren gewusst habe, zeigte sich der OB kompromissbereit. Den Schiedstermin könne gerne Lorscheiders Vertreter übernehmen. „Hier soll ja ohnehin nicht geurteilt, sondern bei den verleumderischen Behauptungen vermittelt werden, die gegen mich erhoben werden.“
Gefragt nach einem aktuellen Handelsregisterauszug, der Wagner als Inhaber und Geschäftsführer des Bestattungsunternehmens nennt, verweist der OB darauf, seine Aufgaben und Arbeitszeiten als Verwaltungschef lasse keine Zeit, sich um seine Firma zu kümmern. Dass er der Geschäftsführer des Bestattungsunternehmens sei, wäre nur eine „Hülle“. In ihr seien seine Mitarbeiter tätig, die konkreten Geschäfte führe seine Frau. Das dies unbedenklich sei, so lange er seine Arbeit der Stadt widme, hätten ihm – schon vor seinem Amtsantritt 2012 – die Justiziarin der Stadt St. Ingbert sowie zuletzt auch der Justiziar der Handwerkskammer des Saarlandes und sein Anwalt Wolfgang Zimmerling nach juristischer Prüfung bestätigt. Die Bürgerfraktion will hingegen die rechtliche Beurteilung der Nebentätigkeit den zuständigen Stellen, insbesondere der Kommunalaufsicht, überlassen.