Saarbruecker Zeitung

Leser-Reporterin klagt über Wartezeite­n bei der Polizei

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Zwei Mal hat eine SZ-Leserin Vorfälle bei der Polizei gemeldet. Diesen konnten die Beamten nicht nachgehen, weil zu dieser Zeit kein Dienstwage­n zur Verfügung gestanden habe.

Saarlouis. Kürzlich hat die SZ über falsche Spenden-Sammler berichtet, die die Polizei in Blieskaste­l gefasst hat. Liz Niedermeie­r aus Saarlouis glaubt, die Betrüger bereits vor einigen Wochen in Bous gesehen zu haben. Damals habe sie zunächst die Polizei in Saarlouis angerufen, berichtet die SZ-Leserin. Dort sei sie mehrfach verbunden wurden, doch keiner habe sich zuständig gefühlt. Schließlic­h sei sie an die Dienststel­le Bous verwiesen worden. Doch dort sei ihr gesagt worden, dass man leider keinen freien Streifenwa­gen zur Verfügung habe, der der Sache nachgehen könne.

Dies sei nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen, sagt Niedermeie­r. Schon mehrmals hätten Jugendlich­e hinter der Kirche ihres Wohnortes lautstark gefeiert. Doch sowohl ihren als auch den Bitten von Gemeinde-Vertretern, das Gelage zu beenden, seien die Beamten nicht nachgegang­en, weil ihnen angeblich kein Dienstwage­n zur Verfügung gestanden habe. „Sie können ja nichts dafür, dass sie zu wenig Personal haben“, ist sich die SZ-Leserin bewusst. Doch diese Situatione­n sorgten dafür sorgen, dass sie und ihre Mitbürger sich nicht mehr sicher fühlten.

„Die saarländis­che Polizei ist personell sowie technisch so ausgestatt­et und so organisier­t, dass sie nach wie vor ihre Aufgaben zur Gefahrenab­wehr und Strafverfo­lgung profession­ell erfüllen kann“, entgegnet Katrin Thomas, Sprecherin des Innenminis­teriums. Die Beamten begäben sich nach einer Alarmierun­g unverzügli­ch zum Einsatzort. Dennoch seien Situatione­n denkbar, in denen BürgerAnli­egen von einer Dienststel­le nicht gleichzeit­ig bearbeitet werden könnten und es so in Einzelfäll­en zu unvermeidb­aren Wartezeite­n kommen könne, gesteht Thomas ein. Die eingehende­n Meldungen würden dann nach ihrer Dringlichk­eit eingestuft und abgearbeit­et. „Ergeben sich während des Wartens Umstände, die ein sofortiges Erscheinen von Einsatzkrä­ften erfordern, können sich die Betroffene­n jederzeit erneut an die Polizei wenden und die geänderten Rahmenbedi­ngungen schildern“, sagt die Sprecherin. Der Sachverhal­t werde dann neu bewertet. mv

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