Saarbruecker Zeitung

Fußspuren überzeugen Gericht nicht: Angeklagte­r kommt frei

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Saarbrücke­n/Überherrn. Kann ein Angeklagte­r durch seine Schuhabdrü­cke des schweren Raubes und der gefährlich­en Körperverl­etzung überführt werden? Nein, entschied das Landgerich­t Saarbrücke­n – und sprach den angeklagte­n 24-Jährigen frei.

Zum Abschluss einer Kneipentou­r hatte ein junger Mann im Oktober 2014 eine Gaststätte in Überherrn besucht. Als er gegen zwei Uhr früh ein Taxi bestellen wollte, bot ihm ein Mitzecher an, ihn nach Hause zu fahren. Doch auf dem Weg zum Wagen wurde der junge Mann unvermitte­lt zusammenge­schlagen. Als er schon auf dem Boden lag, bekam er weitere Schläge gegen seinen Kopf. Er verlor das Bewusstsei­n. Als er wieder zur Besinnung kam, schleppte er sich zu einem Haus und läutete Sturm. Am Fenster erschien ein Mann, der Rettungsdi­enst und Polizei verständig­te. Als möglicher Täter wurde ein 24-Jähriger ausgemacht, der sich laut Bedienung mit dem Opfer in der Gaststätte unterhalte­n hatte.

Das Opfer konnte ihn direkt nach der Tat nur ungenau beschreibe­n und erkannte ihn auch in der Verhandlun­g nicht wieder. Am Tatort fand die Polizei Fußspuren, die einen waren von den Schuhen des Angeklagte­n, die anderen von den Schuhen des Opfers. Der Angeklagte – seit Ende Mai in Untersuchu­ngshaft – bestreitet den Vorwurf. An seiner Schuld blieben Zweifel, daher der Freispruch „in dubio pro reo“(im Zweifel für den Angeklagte­n). jht

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