„Traurig und beschämend“
Jurist und Konzert-Fan gibt Oberbürgermeister Lorig in Sachen Schillerpark Kontra
Die Sommer-Konzerte im Schillerpark sind vorzeitig gestoppt. Der Völklinger Rechtsanwalt Christoph Vogel, selbst regelmäßiger Besucher, kritisiert dies scharf: Oberbürgermeister Klaus Lorig liege hier politisch und juristisch voll daneben.
Völklingen. Beim Parkhotel Albrecht hängt immer noch das Transparent: „6. Summer Open Air, jeden Montag, 20 Uhr, vom 1. Juni bis 14. September“. Das wären 16 Veranstaltungen gewesen, aber nach AnwohnerBeschwerden wurde die diesjährige Konzert-Serie im Völklinger Schillerpark vorzeitig beendet. Christoph Vogel, bekennender Konzert-Fan und Rechtsanwalt mit langjähriger Praxis in der Hüttenstadt, meint, dass Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU) dabei von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei.
Lorig hatte sich bei seiner Entscheidung, wie er sagte, auf eine „Freizeitlärm-Richtlinienverordnung des Bundes“gestützt. Demnach seien zehn Veranstaltungen pro Jahr erlaubt, so lange pünktlich um 22 Uhr Schluss sei (SZ vom 14. August). Vogel hält dagegen, eine Freizeitlärm-Richtlinienverordnung des Bundes für Volksfeste und Konzerte („eine solche gibt es für Sportanlagen“) sei nicht bekannt. Im Fall Schillerpark sei eine Verordnung der saarländischen Landesregierung vom 10. Juni 2003 anzuwenden, die an bis zu 18 Tagen eines Kalenderjahres die Zulassung solcher Veranstaltungen erlaube (siehe „Hintergrund“). Und dabei sogar unter gewissen Voraussetzungen auch nach 22 Uhr noch laute Musik zulasse. Die Konzerte im Schillerpark fänden mittlerweile bereits im sechsten Jahr statt. Sie hätten damit Traditionscharakter im Sinne dieser Verordnung und erfüllten auch weitere Voraussetzungen wie die „überörtliche Bedeutung“.
Der damalige Umweltminister Stefan Mörsdorf (CDU) hatte 2003 mit dieser „Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Musikdarbietungen bei Volksfesten“auf eine insgesamt unklare Rechtslage reagiert.
Das Umweltministerium wollte nach eigenen Angaben mit dieser Neuregelung erreichen, „dass diese Feste weiter stattfinden, gleichzeitig aber auch die Nachbarn zu ihrer verdienten Nachtruhe kommen“. Bis zum Zeitpunkt der Verordnung orientierten sich Gerichte im Saarland laut Umweltministerium an einer (restriktiveren) Freizeitlärm-Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz. Nach deren Vorgaben musste man spätestens ab 22 Uhr mit Musik unter freiem Himmel aufhören. Ein konkre- ter Fall: Das Oberverwaltungsgericht hatte deshalb 2002 das Stadtfest in Merzig stark eingeschränkt.
Zurück zu den Konzerten im Schillerpark: Durch die Vorverlegung der Veranstaltungen um eine halbe Stunde mit Beendigung um 22 Uhr sei den Belangen der Anwohner bereits voll Rechnung getragen worden, meint Christoph Vogel. Da sei es „mehr als traurig“, erleben zu müssen, dass Oberbürgermeister Lorig diese Konzerte, welche jeweils mehrere hundert Besucher aus nah und fern anzögen, erheblich einschränken wolle. Dadurch könnten letztlich nicht einmal mehr Söhne der Stadt als Künstler auftreten, was nicht nur schade, sondern für Völklingen auch äußerst beschämend sei.