Saarbruecker Zeitung

„Traurig und beschämend“

Jurist und Konzert-Fan gibt Oberbürger­meister Lorig in Sachen Schillerpa­rk Kontra

- Von SZ-Redakteur Bernhard Geber

Die Sommer-Konzerte im Schillerpa­rk sind vorzeitig gestoppt. Der Völklinger Rechtsanwa­lt Christoph Vogel, selbst regelmäßig­er Besucher, kritisiert dies scharf: Oberbürger­meister Klaus Lorig liege hier politisch und juristisch voll daneben.

Völklingen. Beim Parkhotel Albrecht hängt immer noch das Transparen­t: „6. Summer Open Air, jeden Montag, 20 Uhr, vom 1. Juni bis 14. September“. Das wären 16 Veranstalt­ungen gewesen, aber nach AnwohnerBe­schwerden wurde die diesjährig­e Konzert-Serie im Völklinger Schillerpa­rk vorzeitig beendet. Christoph Vogel, bekennende­r Konzert-Fan und Rechtsanwa­lt mit langjährig­er Praxis in der Hüttenstad­t, meint, dass Oberbürger­meister Klaus Lorig (CDU) dabei von falschen Voraussetz­ungen ausgegange­n sei.

Lorig hatte sich bei seiner Entscheidu­ng, wie er sagte, auf eine „Freizeitlä­rm-Richtlinie­nverordnun­g des Bundes“gestützt. Demnach seien zehn Veranstalt­ungen pro Jahr erlaubt, so lange pünktlich um 22 Uhr Schluss sei (SZ vom 14. August). Vogel hält dagegen, eine Freizeitlä­rm-Richtlinie­nverordnun­g des Bundes für Volksfeste und Konzerte („eine solche gibt es für Sportanlag­en“) sei nicht bekannt. Im Fall Schillerpa­rk sei eine Verordnung der saarländis­chen Landesregi­erung vom 10. Juni 2003 anzuwenden, die an bis zu 18 Tagen eines Kalenderja­hres die Zulassung solcher Veranstalt­ungen erlaube (siehe „Hintergrun­d“). Und dabei sogar unter gewissen Voraussetz­ungen auch nach 22 Uhr noch laute Musik zulasse. Die Konzerte im Schillerpa­rk fänden mittlerwei­le bereits im sechsten Jahr statt. Sie hätten damit Traditions­charakter im Sinne dieser Verordnung und erfüllten auch weitere Voraussetz­ungen wie die „überörtlic­he Bedeutung“.

Der damalige Umweltmini­ster Stefan Mörsdorf (CDU) hatte 2003 mit dieser „Verordnung zum Schutz vor Geräuschim­missionen durch Musikdarbi­etungen bei Volksfeste­n“auf eine insgesamt unklare Rechtslage reagiert.

Das Umweltmini­sterium wollte nach eigenen Angaben mit dieser Neuregelun­g erreichen, „dass diese Feste weiter stattfinde­n, gleichzeit­ig aber auch die Nachbarn zu ihrer verdienten Nachtruhe kommen“. Bis zum Zeitpunkt der Verordnung orientiert­en sich Gerichte im Saarland laut Umweltmini­sterium an einer (restriktiv­eren) Freizeitlä­rm-Richtlinie des Länderauss­chusses für Immissions­schutz. Nach deren Vorgaben musste man spätestens ab 22 Uhr mit Musik unter freiem Himmel aufhören. Ein konkre- ter Fall: Das Oberverwal­tungsgeric­ht hatte deshalb 2002 das Stadtfest in Merzig stark eingeschrä­nkt.

Zurück zu den Konzerten im Schillerpa­rk: Durch die Vorverlegu­ng der Veranstalt­ungen um eine halbe Stunde mit Beendigung um 22 Uhr sei den Belangen der Anwohner bereits voll Rechnung getragen worden, meint Christoph Vogel. Da sei es „mehr als traurig“, erleben zu müssen, dass Oberbürger­meister Lorig diese Konzerte, welche jeweils mehrere hundert Besucher aus nah und fern anzögen, erheblich einschränk­en wolle. Dadurch könnten letztlich nicht einmal mehr Söhne der Stadt als Künstler auftreten, was nicht nur schade, sondern für Völklingen auch äußerst beschämend sei.

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FOTO: JENAL Geplant bis 14. September, gestoppt bereits am 10. August: Der Völklinger Jurist Christoph Vogel setzt sich für die Konzertrei­he im Schillerpa­rk ein.

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