Saarbruecker Zeitung

Vorschlag aus Saarbrücke­n hilft jungen Flüchtling­en in ganz Deutschlan­d

Regionalve­rbandsdire­ktor Peter Gillo wies Abgeordnet­e und Bundesregi­erung auf die Tücken eines Gesetzes hin und hatte damit Erfolg

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Auch minderjähr­ige Flüchtling­e, die ohne Familie hier sind, erhalten ab Anfang 2016 bereits nach 15 Monaten eine Ausbildung­sförderung – statt wie bisher nach vier Jahren. Das zwang nämlich viele, ihre Ausbildung abzubreche­n.

Regionalve­rband. Als wichtige Verbesseru­ng für junge Flüchtling­e hat Regionalve­rbandsdire­ktor Peter Gillo eine jetzt vom Bundeskabi­nett vorgezogen­e Gesetzesän­derung bezeichnet. Diese sieht vor, dass Nicht-EU-Bürger, die eine Aufenthalt­serlaubnis haben oder geduldet sind, be- reits nach 15 Monaten eine Ausbildung­sförderung erhalten können. Bislang ist das erst nach vier Jahren möglich.

Diese Änderung, die ursprüngli­ch erst für August 2016 vorgesehen war, soll nun schon zum 1. Januar 2016 gelten. Sie ist vor allem für die minderjähr­igen unbegleite­ten Flüchtling­e von großer Bedeutung, die das Jugendamt des Regionalve­rbandes in immer größerer Zahl in Obhut nimmt.

Nach Angaben Gillos führt das derzeitige Gesetz bei diesen jungen Menschen zu einer geradezu absurden Situation: Das Jugend- amt des Regionalve­rbandes kümmere sich mit erhebliche­m Aufwand um die schulische und berufsvorb­ereitende Betreuung der Minderjähr­igen. Mit dem Erreichen der Volljährig­keit entfielen nach und nach die gesetzlich­en Grundlagen für weitere Hilfen. Da viele dieser jungen Menschen aufgrund der vierjährig­en Wartezeit aber auch keinen Anspruch auf Bafög oder Berufsausb­ildungsbei­hilfe haben, fielen sie dann schon bald in die Zuständigk­eit der Jobcenter.

Konkret heiße das, dass sie ihre schulische oder berufliche Ausbildung abbrechen müssen, um überhaupt Hartz-IV-Leistungen erhalten zu können. Bereits im Januar 2014 hatte Gillo die zuständige­n Bundesmini­sterien und einige saarländis­che Bundestags­abgeordnet­e angeschrie­ben und auf diese problemati­sche Rechtslage aufmerksam gemacht. Der Regionalve­rbandsdire­ktor: „Es freut mich außeror- dentlich, dass unsere Hinweise hier Wirkung gezeigt haben und dass die Bundesregi­erung die zunächst für Sommer 2016 geplante Gesetzesän­derung nun sogar auf Anfang 2016 vorzieht. Ab dann können junge Flüchtling­e schon nach 15 Monaten Aufenthalt Bafög, Schüler-Bafög oder Berufsausb­ildungsbei­hilfe beziehen und so gleichzeit­ig ihren Lebensunte­rhalt sichern und ihre Bildungsch­ancen erhöhen. Je besser die jungen Menschen ausgebilde­t sind, desto schneller finden sie einen Job und können dann auf eigenen Beinen stehen.“Derzeit betreut das Regionalve­rbandsJuge­ndamt rund 400 unbegleite­te junge Flüchtling­e, davon sind 100 im Erstaufnah­meverfahre­n.

Am gestrigen Montag ist in St. Wendel eine weitere sogenannte Clearingst­elle, also Klärungsst­elle, für die Erstaufnah­me unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling­e unter der Trägerscha­ft der Saarland Heilstätte­n GmbH (SHG) in Betrieb genommen worden. Sie nimmt zunächst die bisher vom Deutschen Roten Kreuz in einer Notunterku­nft in Köllerbach betreuten jungen Flüchtling­e auf. red

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Peter Gillo

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