Vorschlag aus Saarbrücken hilft jungen Flüchtlingen in ganz Deutschland
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo wies Abgeordnete und Bundesregierung auf die Tücken eines Gesetzes hin und hatte damit Erfolg
Auch minderjährige Flüchtlinge, die ohne Familie hier sind, erhalten ab Anfang 2016 bereits nach 15 Monaten eine Ausbildungsförderung – statt wie bisher nach vier Jahren. Das zwang nämlich viele, ihre Ausbildung abzubrechen.
Regionalverband. Als wichtige Verbesserung für junge Flüchtlinge hat Regionalverbandsdirektor Peter Gillo eine jetzt vom Bundeskabinett vorgezogene Gesetzesänderung bezeichnet. Diese sieht vor, dass Nicht-EU-Bürger, die eine Aufenthaltserlaubnis haben oder geduldet sind, be- reits nach 15 Monaten eine Ausbildungsförderung erhalten können. Bislang ist das erst nach vier Jahren möglich.
Diese Änderung, die ursprünglich erst für August 2016 vorgesehen war, soll nun schon zum 1. Januar 2016 gelten. Sie ist vor allem für die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge von großer Bedeutung, die das Jugendamt des Regionalverbandes in immer größerer Zahl in Obhut nimmt.
Nach Angaben Gillos führt das derzeitige Gesetz bei diesen jungen Menschen zu einer geradezu absurden Situation: Das Jugend- amt des Regionalverbandes kümmere sich mit erheblichem Aufwand um die schulische und berufsvorbereitende Betreuung der Minderjährigen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit entfielen nach und nach die gesetzlichen Grundlagen für weitere Hilfen. Da viele dieser jungen Menschen aufgrund der vierjährigen Wartezeit aber auch keinen Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, fielen sie dann schon bald in die Zuständigkeit der Jobcenter.
Konkret heiße das, dass sie ihre schulische oder berufliche Ausbildung abbrechen müssen, um überhaupt Hartz-IV-Leistungen erhalten zu können. Bereits im Januar 2014 hatte Gillo die zuständigen Bundesministerien und einige saarländische Bundestagsabgeordnete angeschrieben und auf diese problematische Rechtslage aufmerksam gemacht. Der Regionalverbandsdirektor: „Es freut mich außeror- dentlich, dass unsere Hinweise hier Wirkung gezeigt haben und dass die Bundesregierung die zunächst für Sommer 2016 geplante Gesetzesänderung nun sogar auf Anfang 2016 vorzieht. Ab dann können junge Flüchtlinge schon nach 15 Monaten Aufenthalt Bafög, Schüler-Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen und so gleichzeitig ihren Lebensunterhalt sichern und ihre Bildungschancen erhöhen. Je besser die jungen Menschen ausgebildet sind, desto schneller finden sie einen Job und können dann auf eigenen Beinen stehen.“Derzeit betreut das RegionalverbandsJugendamt rund 400 unbegleitete junge Flüchtlinge, davon sind 100 im Erstaufnahmeverfahren.
Am gestrigen Montag ist in St. Wendel eine weitere sogenannte Clearingstelle, also Klärungsstelle, für die Erstaufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge unter der Trägerschaft der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) in Betrieb genommen worden. Sie nimmt zunächst die bisher vom Deutschen Roten Kreuz in einer Notunterkunft in Köllerbach betreuten jungen Flüchtlinge auf. red