„Die Reform ist eine vergiftete Medizin.“
den vorgesehenen Maßnahmen zur Mengensteuerung. Krankenhäuser sollen nämlich verpflichtet werden, Mindestmengen für bestimmte Leistungen festzulegen. Erbringt ein Haus dann eine Leistung, obwohl es hier die festgelegte Mindestmenge nicht erreicht, erhält es keine Vergütung. Die SKG rechnet hier mit Verlusten von acht Millionen Euro. „Das bedeutet, dass wir – umgerechnet auf Pflegekräfte – 62 Stellen in der Pflege nicht mehr bezahlen können“, heißt es in dem Brief weiter. Wo dann gespart wird, sei jedem Krankenhaus selbst überlassen, betont Jakobs.
Um die Zahl der Pflegekräfte zu erhöhen, sieht der Entwurf vor, von 2016 bis 2018 rund 660 Millionen Euro im Jahr für ein „Pflegestellenförderprogramm“zur Verfügung zu stellen. „Dies führt für unsere vier Häuser zu-
Thomas Jakobs, Saarländische Krankenhausgesellschaft
sammen nur zu 6,5 neuen Stellen im Jahr“, stellen die Geschäftsführer klar. Wie viele Stellen dies für das Saarland wären, lasse sich derzeit nicht beziffern, so Jakobs: „Die Krankenhäuser müssen in der Lage sein, zehn Prozent der zusätzlichen Personalkosten selbst aufzubringen“, nennt er eine Bedingung. Dies könne nicht jede Klinik.
Ebenfalls kritisch sehen sie den Plan, dass Krankenhäuser für gute Leistungen etwa bei Operationen Zuschläge erhalten und Abzüge bei schlechten. Dies kann auf lange Sicht zu Schließungen einzelner Abteilungen führen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erhofft sich so einen Abbau von Überkapazitäten und eine Spezialisierung der Kliniken. „Ob und wie stark wir von den Zuschlägen profitieren, ist heute noch gar nicht absehbar“, so die Saarbrücker Klinken. Die SKG fürchtet, dass der noch nicht definierte Qualitätsbegriff dazu genutzt werde, die Vergütung zu reduzieren. Wenn nur wenige Kliniken die Standards erfüllen könnten, bedeute dies Verluste für die übrigen.
Die Saarbrücker Kliniken fordern die Politik daher auf, sich für eine Entlastung des Krankenhauspersonals einzusetzen. Tarifsteigerungen müssten von den Krankenkassen bezahlt werden, die Finanzausstattung der Krankenhäuser müsse auf solide Füße gestellt werden – dem Anspruch, die Patientenversorgung und die Qualität der Behandlungen zu verbessern, werde der Gesetzentwurf nicht gerecht.
„Das Gesetz wird die Personalnot an Krankenhäusern weiter verschärfen“, glaubt auch Verdi-Experte Michael Quetting. Die Gewerkschaft fordert eine gesetzliche Festlegung, wie viel Personal für bestimmte Aufgaben nötig ist. Am 7. September beginnt die Anhörung zum Entwurf. An diesem Tag will Verdi vor den Saar-Landtag ziehen und den Vertretern der Fraktionen ihre Petition überreichen. Ende Oktober soll der Bundestag das Gesetz verabschieden, die Reform zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.