Einfach über die Grenze fahren
Gutachten für deutsch-französischen Taxiverkehr Vorbild für Studie zu Belgien
Taxifahrten sind rechtlich kompliziert, wenn sie über Landesgrenzen hinwegführen. Dazu hat nun eine Arbeitsgruppe ihr im Auftrag des Interregionalen Parlamentarierrates (IPR) erstelltes Gutachten vorgelegt.
Saarbrücken. Taxis sollen Fahrgäste von A nach B befördern. Diese banale Situation verkompliziert sich aus rechtlicher Sicht, wenn die Taxifahrt in einem anderen Land startet oder endet als in dem, in welchem das Taxi-Unternehmen seinen Sitz hat. Obwohl der grenzüberschreitende Taxiverkehr in der Großregion längst Alltag ist, seien die rechtlichen Bedingungen für dessen Durchführung bislang vage, teilte Landtagsvizepräsidentin Isolde Ries (SPD) mit. „Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind im Allgemeinen unbekannt“, sagte die Vorsitzende der Kommission für Verkehr und Kommunikation des Interregionalen Parlamentarierrates (IPR).
Um das zu ändern, hat die Task Force Grenzgänger der Großregion (TFG) bereits im November 2013 ein Rechtsgutachten zum
Bilaterale Abkommen sollen Taxifahrten über die Grenze hinweg regeln.
grenzüberschreitenden Taxiverkehr zwischen Deutschland und Frankreich erstellt. In erster Linie galt es zu klären, inwieweit grenzüberschreitender Taxiverkehr zwischen Deutschland und Frankreich rechtlich möglich ist. Aufgrund des Gutachtens wurde zudem ein Musterformular entwickelt, das bei einer grenzüberschreitenden Fahrt den Nachweis der vorherigen Bestellung vereinfachen soll. Denn ein deutsches Taxi darf einen Fahrgast jenseits der Grenze nur einsteigen lassen, wenn dieser das Taxi auch tatsächlich bestellt hat.
In seiner Empfehlung vom 16. Mai 2014 regte der IPR nach Anhörung der Taxiverbände der Großregion an, dass die TFG ähnlich wie beim deutsch-französischen Rechtsgutachten auch die rechtliche Situation zwischen Deutschland und Belgien analysieren und gegebenenfalls Lösungen unterbreiten solle. Dabei stellte sich heraus, dass bereits ein bilaterales Abkommen zum grenzüberschreitenden Taxiverkehr zwischen der Bundesrepublik und dem Königreich Belgien aus dem Jahr 1978 existiert. Dieses Abkommen entspricht allerdings nicht mehr den heutigen Standards.
TFG und IPR vertreten deshalb die Auffassung, dass eine Überarbeitung des Abkommens sinnvoll wäre. Anlehnen könne man sich an den vom Internationalen Straßentransport-Verband erarbeiteten Mustertext für bilaterale Abkommen, der auch später die Anwendung auf weitere europäische Mitgliedsstaaten erlaube. Das Gutachten soll in Kürze im Internet abrufbar sein. red
tf- grenzgaenger. eu