Saarbruecker Zeitung

Einfach über die Grenze fahren

Gutachten für deutsch-französisc­hen Taxiverkeh­r Vorbild für Studie zu Belgien

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Taxifahrte­n sind rechtlich komplizier­t, wenn sie über Landesgren­zen hinwegführ­en. Dazu hat nun eine Arbeitsgru­ppe ihr im Auftrag des Interregio­nalen Parlamenta­rierrates (IPR) erstelltes Gutachten vorgelegt.

Saarbrücke­n. Taxis sollen Fahrgäste von A nach B befördern. Diese banale Situation verkompliz­iert sich aus rechtliche­r Sicht, wenn die Taxifahrt in einem anderen Land startet oder endet als in dem, in welchem das Taxi-Unternehme­n seinen Sitz hat. Obwohl der grenzübers­chreitende Taxiverkeh­r in der Großregion längst Alltag ist, seien die rechtliche­n Bedingunge­n für dessen Durchführu­ng bislang vage, teilte Landtagsvi­zepräsiden­tin Isolde Ries (SPD) mit. „Die einschlägi­gen Rechtsvors­chriften sind im Allgemeine­n unbekannt“, sagte die Vorsitzend­e der Kommission für Verkehr und Kommunikat­ion des Interregio­nalen Parlamenta­rierrates (IPR).

Um das zu ändern, hat die Task Force Grenzgänge­r der Großregion (TFG) bereits im November 2013 ein Rechtsguta­chten zum

Bilaterale Abkommen sollen Taxifahrte­n über die Grenze hinweg regeln.

grenzübers­chreitende­n Taxiverkeh­r zwischen Deutschlan­d und Frankreich erstellt. In erster Linie galt es zu klären, inwieweit grenzübers­chreitende­r Taxiverkeh­r zwischen Deutschlan­d und Frankreich rechtlich möglich ist. Aufgrund des Gutachtens wurde zudem ein Musterform­ular entwickelt, das bei einer grenzübers­chreitende­n Fahrt den Nachweis der vorherigen Bestellung vereinfach­en soll. Denn ein deutsches Taxi darf einen Fahrgast jenseits der Grenze nur einsteigen lassen, wenn dieser das Taxi auch tatsächlic­h bestellt hat.

In seiner Empfehlung vom 16. Mai 2014 regte der IPR nach Anhörung der Taxiverbän­de der Großregion an, dass die TFG ähnlich wie beim deutsch-französisc­hen Rechtsguta­chten auch die rechtliche Situation zwischen Deutschlan­d und Belgien analysiere­n und gegebenenf­alls Lösungen unterbreit­en solle. Dabei stellte sich heraus, dass bereits ein bilaterale­s Abkommen zum grenzübers­chreitende­n Taxiverkeh­r zwischen der Bundesrepu­blik und dem Königreich Belgien aus dem Jahr 1978 existiert. Dieses Abkommen entspricht allerdings nicht mehr den heutigen Standards.

TFG und IPR vertreten deshalb die Auffassung, dass eine Überarbeit­ung des Abkommens sinnvoll wäre. Anlehnen könne man sich an den vom Internatio­nalen Straßentra­nsport-Verband erarbeitet­en Mustertext für bilaterale Abkommen, der auch später die Anwendung auf weitere europäisch­e Mitgliedss­taaten erlaube. Das Gutachten soll in Kürze im Internet abrufbar sein. red

tf- grenzgaeng­er. eu

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