Saarbruecker Zeitung

Manche Souvenirs bringen Reisenden mächtig Ärger

Urlaubsmit­bringsel aus gefährdete­n Tier- und Pflanzenar­ten sind in Deutschlan­d verboten und werden vom Zoll beschlagna­hmt

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Nicht alle Souvenirs sind so harmlos, wie sie aussehen. Oft handelt es sich um Produkte, die dann der Zoll bei einer Kontrolle am Flughafen beschlagna­hmt. Den Besitzern droht ein Strafverfa­hren.

Düsseldorf. Eine Sonnenbril­le für den Freund, eine Handtasche für die Mutter, ein kleines Andenken für die Oma: Wer reist, möchte Freunden und Familie oft etwas aus dem Urlaub mitbringen. Doch dabei ist Vorsicht geboten, warnt Stefan Py vom Hauptzolla­mt in Düsseldorf. Denn nicht alles, was auf den ersten Blick unbedenkli­ch erscheint, ist es auch.

Probleme können Reisende bekommen, wenn sie am Flughafen vom Zoll kontrollie­rt werden. Allgemein bekannt ist, dass ge- fährdete Tier- und Pflanzenar­ten nicht nach Deutschlan­d eingeführt werden dürfen. Auch zufällig am Strand gefundene Korallen haben nichts im Reisegepäc­k zu suchen. Sie werden vom Zoll beschlagna­hmt, sollten sie entdeckt werden. Oft ist ein Strafverfa­hren die Folge. Von Lederwaren, die nach Krokodil oder Schlange aussehen, sollten Urlauber generell die Finger lassen: „Meist ist für Laien nicht erkennbar, ob es sich um Produkte geschützte­r Tiere handelt oder nicht“, sagt Py.

Wer ein vermeintli­ches Markenprod­ukt im Ausland zu einem Schnäppche­n-Preis kauft, muss damit rechnen, dass es eine Fälschung ist. Beim Zoll müssen sich Reisende über Produktpir­aterie aber keine Gedanken machen. Der Besitz bei Einfuhr nach Deutschlan­d werde nicht geahndet, sagt Stefan Py. „Bei Waren bis zu einem Wert von 430 Euro drücken die Beamten ein Auge zu.“Dieser Betrag entspricht dem Steuerfrei­betrag. Alles, was darüber hinausgeht, muss ohnehin versteuert werden – egal ob Fälschung oder nicht.

Nicht nur die Zollkontro­lle kann Reisenden den Urlaub vermiesen: Vorsicht ist auch bei Straßenhän­dlern geboten. Oft verkaufen sie Souvenirs völlig überteuert. „Mit den meisten Händlern können Touristen aber handeln“, erklärt Sabine FischerVol­k von der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. „Meist können die Preise so herunterge­schraubt werden.“dpa

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FOTO: DPA Bei Kontrollen am Flughafen beschlagna­hmt der Zoll Souvenirs, die nicht nach Deutschlan­d eingeführt werden dürfen.

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