Saarbruecker Zeitung

Bewährung für geständige­n Taxiräuber

Richter gewähren 25-Jährigem nach Überfall in Friedrichs­thal eine „letzte Chance“

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Wegen seiner Beteiligun­g an einem Raubüberfa­ll auf einen Taxifahrer hat das Landgerich­t einen jungen Mann zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der angehende Vater und zwei Bekannte hatten 18 Euro erbeutet.

Saarbrücke­n. Nach dem Raubüberfa­ll auf einen Taxifahrer am Bahnhof von Friedrichs­thal bekommt ein 25 Jahre alter Mann aus dem Saarland eine „letzte Chance“auf ein Leben in Freiheit. Das Landgerich­t hat den angehenden Familienva­ter gestern wegen schweren Raubes zu einer Strafe von zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte zuvor die Tat, bei der er und zwei Mittäter 18 Euro erbeutet hatten, in vollem Umfang gestanden und sich mehrfach bei dem 53.jährigen Taxifahrer für die „echt dumme und falsche Sache“entschuldi­gt.

Der Überfall hatte sich im Sommer 2013 ereignet. Damals war der junge Mann mit zwei Bekannten unterwegs – einer Frau und einem Mann. Sie hatten viel Zeit, wenig zu tun und kein Geld. Schließlic­h kamen sie auf die Idee, einen Raubüberfa­ll zu begehen. Die zwischenze­itlich zu Haftstrafe­n ohne Bewährung verurteilt­en Bekannten des Angeklagte­n hatten so etwas schon öfters getan. Das Trio spionierte tagsüber den späteren Tatort aus. Dann rief die Frau am 29. Juli gegen 23.30 Uhr ein Taxi zum Bahnhof. Dort sollte angeblich ein Fahrgast vom Zug abgeholt werden. Der Taxifahrer fuhr hin und wartete. Plötzlich tauchten neben ihm zwei maskierte Männer aus der Dunkelheit auf. Der Angeklagte hielt ihm ein Softair- Gewehr vor und forderte ihn auf auszusteig­en. Der 53-Jährige dachte, die Waffe sei echt und stieg aus. Er sagte dazu: „Ich musste mich hinlegen und hatte die ganze Zeit das Gewehr am Kopf.“Unterdesse­n durchsucht­e der Bekannte des Angeklagte­n das Taxi und nahm die Geldtasche aus der Fahrertür. Dann flüchteten die maskierten Männer zu ihrer wartenden Bekannten am Lenkrad des Fluchtauto­s. Mit den erbeuteten 18 Euro gingen sie tanken.

Fazit der Richter: Der Ange- klagte sei zwar eher ein Mitläufer an jenem Abend gewesen. Trotzdem habe er mit erhebliche­r kriminelle­r Energie gehandelt und sich wegen schweren Raubes strafbar gemacht. Dafür sei eigentlich eine Gefängniss­trafe fällig. Allerdings sei auch zu sehen, dass der junge Mann nicht vorbestraf­t sei und sich vor und nach dem Überfall nichts habe zu Schulden kommen lassen. Außerdem lebe er inzwischen in geordneten Verhältnis­sen, habe einen Ausbildung­splatz, eine feste Beziehung und werde demnächst Vater. Deshalb bestehe die Hoffnung, dass er künftig keine Straftaten mehr begehe. Vor diesem Hintergrun­d sei eine Strafe auf Bewährung als „letzte Chance“angemessen. Zudem muss der Angeklagte dem Taxifahrer 750 Euro Schmerzens­geld in monatliche­n Raten von 20 Euro zahlen. Sobald er damit in Verzug gerät oder erneut eine Straftat verübt, kann innerhalb der nächsten drei Jahre die Bewährung widerrufen werden. Nach dem Urteil reichten sich Täter und Opfer im Gerichtssa­al die Hand. wi

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