Bürger ärgern sich über Sperrmüll
ZKE erhält vermehrt Beschwerden über zu früh rausgestellte Möbel, Fernseher & Co.
Angemeldeter Sperrmüll darf am Vorabend der Abholung frühestens ab 18 Uhr vors Haus gestellt werden. Einige Bürger halten sich jedoch nicht daran, berichtet der ZKE. Und erklärt noch einmal, wie man was richtig entsorgt.
Saarbrücken. Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) der Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass angemeldeter Sperrmüll am Vorabend der Abholung frühestens ab 18 Uhr an den Straßenrand gestellt werden darf. In den vergangenen Wochen erhielt der ZKE nach eigenen Angaben vermehrt Bürgerbeschwerden über zu früh herausgestellten oder noch nicht angemeldeten Sperrmüll.
Wer seinen Sperrmüll ohne vorherige Anmeldung oder zu früh am Straßenrand bereitstelle, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Werde der Verursacher ermittelt, könne ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro drohen.
Zum Sperrmüll gehören alle Abfälle aus privaten Haushalten, die zu groß für die Restabfalltonne sind und nicht fest mit dem Haus verbunden waren. Von der Abfuhr ausgenommen sind ebenfalls Abfälle, die auf Grund ihres Einzelgewichtes (über 30 Kilogramm) nicht verladen werden können. Weiterhin darf mindestens eine der Seiten des Abfalls eine Länge von 1,80 Metern nicht überschreiten.
Durch das kurzfristige Bereitstellen des Sperrmülls soll verhindert werden, dass Anwohner und Passanten übermäßig behindert werden. Ein Termin zur Abholung von Sperrmüll muss tele- fonisch zehn bis 14 Tage vor dem gewünschten Datum unter der Tel. (06 81) 9 05 73 11 vereinbart werden.
Der ZKE holt den angemeldeten Sperrmüll und Elektrogeräte ab Staubsaugergröße zum vereinbarten Termin vor Ort gegen eine Gebühr ab. Die Abholung und Entsorgung von Elektrogroßgeräten hingegen ist kostenlos. Elektrogeräte wie Kühlgeräte und TV- Geräte werden – ebenso wie Gegenstände aus Holz – mit einem separaten Fahrzeug abgefahren und sollten daher separat angegeben und gesondert bereitgestellt werden, heißt es. red
zke- sb. de/abfall/ entsorgung/ sperrmuell_ und_ entruempelungen